Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2023: Stammannstraße 24 / Martin-Haller-Ring 22
Letzte Beratung: 08.01.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.