21-4983

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2023: Stammannstraße 24 / Martin-Haller-Ring 22

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.01.2024
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          Skizze