Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2023: Stammannstraße 24 / Martin-Haller-Ring 22
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz