Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.11.2023: Lerchenfeld 10
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs zwecks Fahrradbügeleinbau an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz