22-2719

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.09.2026 für Hebebrandstraße/ Rübenkamp: Aufbringen von Markierungsknöpfen auf die dortige Leitlinie für die Linksabbieger aus dem Rübenkamp

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 02.11.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.3

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufbringen von Markierungsknöpfen auf die dortige Leitlinie für die Linksabbieger aus dem Rübenkamp an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Hebebrandstraße Rübenkamp

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Themen Beta

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