21-5329

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.04.2024: Schöne Aussicht 8 und ggü.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.04.2024
Ö 7.1.10
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich das Erweitern des Haltverbots im Wendehammer zur Unfallbekämpfung an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan