Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.04.2024: Schöne Aussicht 8 und ggü.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Erweitern des Haltverbots im Wendehammer zur Unfallbekämpfung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz