22-2456

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.07.2026: Dobenplatz, Bereich der Schleppkurven

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.08.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.2

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch Aufhebung der Parkmöglichkeiten in den Bereichen der Schleppkurven und Anordnung eines absoluten Haltverbots.an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Dobenplatz

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