Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.07.2026: Dobenplatz, Bereich der Schleppkurven
Letzte Beratung: 24.08.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch Aufhebung der Parkmöglichkeiten in den Bereichen der Schleppkurven und Anordnung eines absoluten Haltverbots.an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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