Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.12.2023 hier: Kleekamp 2 / Bergkoppelweg 10 - Führung des Busverkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Führung des Busverkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz