22-2548

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.08.2026: Hamburger Straße 195

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 14.09.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.12

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dasAnbringen von VZ 267 im Bereich der dortigen Nebenfahrbahnan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Hamburger Str.

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