Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.03.2024 Rübenkamp ggü. 317: Anpassung/ Neuanordnung der vorhandenen Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz)
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über angefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz