21-5270

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.03.2024: Rübenkamp / Andreas-Knaack-Ring

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 15.04.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.2

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anpassung/ Neuanordnung der vorhandenen Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Udo Franz

(stellv. Bezirksamtsleiter)

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung

Lokalisation Beta

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