Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.03.2024: Heinrich-Hertz-Str. ggü. 139
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung einer Ladezone an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
(stellv. Bezirksamtsleiter)