21-5266

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.03.2024: Heinrich-Hertz-Str. ggü. 139

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.04.2024
Ö 7.1.4
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Wegordnung einer Ladezone an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Dr. Udo Franz

(stellv. Bezirksamtsleiter)

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan