21-5268

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.03.2024: Heinrich-Hertz-Str. ggü. 131

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 15.04.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Anordnung einer Ladezonenenbeschilderung an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Udo Franz

(stellv. Bezirksamtsleiter)

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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