Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.03.2024: Heinrich-Hertz-Str. ggü. 131
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anordnung einer Ladezonenenbeschilderung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
(stellv. Bezirksamtsleiter)
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