Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.06.2026: Hummelsbüttler Hauptstraße 72a (Bezirksamt Wandsbek) bis Hummelsbütteler Landstraße 26 (Bezirksamt Hamburg Nord)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr (Nachtzeit) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung, Lärmaktionsplan
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