21-5301

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.03.2024 Stübeheide 168-188: Gliederung des Parkraumes im Straßenabschnitt

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.04.2024
Ö 5.3.5
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Gliederung des Parkraumes im Straßenabschnitt an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge