21-5261

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.03.2024: Armgartstraße ggü. 10

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.04.2024
Ö 7.1.7
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Austauschen der vorhandenen Beschilderung fürs Gehwegparken an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Dr. Udo Franz

(stellv. Bezirksamtsleiter)

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan