Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.03.2024: Armgartstraße ggü. 10
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Austauschen der vorhandenen Beschilderung fürs Gehwegparken an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
(stellv. Bezirksamtsleiter)