22-2470

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.08.2026: Humboldtstr. zw. Bostelreihe u. Heinrich-Hertz-Str.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieNeuregelung des ruhenden Verkehrsan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Bostelreihe

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