Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.03.2022 Einrichtung einer Tempo 30-Strecke - Fuhlsbüttler Straße 725 vor dem dortigen Kindergarten
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Einrichtung einer Tempo 30-Strecke an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz