21-3522

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.03.2022 Einrichtung einer Tempo 30-Strecke - Fuhlsbüttler Straße 725 vor dem dortigen Kindergarten

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2022
Ö 8.3.3
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Einrichtung einer Tempo 30-Strecke an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben. 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung inkl. Verkehrszeichenplan