20-4038

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung III

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Rathenaustraße 184

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Entfernen eines Sonderparkstandes an.

 

  1. Rathenaustraße 202

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung

eines Sonderparkstandes an.

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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