21-4565

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude vom 23.06.2023 hier: Himmelstraße 31 - Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkstandes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 03.07.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkstandes für Schwerbehinderte mit

außergewöhnlicher Gehbehinderung an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner Boelz

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