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Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude vom 23.06.2023 hier: Himmelstraße 31 - Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkstandes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.07.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkstandes für Schwerbehinderte mit

außergewöhnlicher Gehbehinderung an.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          Skizze