Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude vom 23.06.2023 hier: Himmelstraße 31 - Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkstandes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkstandes für Schwerbehinderte mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner Boelz