Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude vom 23.06.2023 hier: Himmelstraße 31 - Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkstandes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
Letzte Beratung: 03.07.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkstandes für Schwerbehinderte mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner Boelz
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