21-3427

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Robert-Koch-Straße ggü.36

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.05.2022
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Polizeischreiben

Foto / Skizze für E-Ladeplätze Robert-Koch-Straße ggü.36