Straßenumbenennungen in Barmbek: Kraepelinweg Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung
am 12.02.2024 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
„Nach dem Hamb. Arzt Nicolaus Heinrich (vormals Heyman) J. (1783-1862), trat für die Errichtung einer psychiatrischen Anstalt in Hamburg ein. Die nach ihm benannte Straße wurde 1938 im Rahmen der Umbenennung von nach Menschen jüdischer Herkunft benannten Straßen in Kraepelinweg (nach Emil K. (1856-1926), Psychiater, Wegbereiter der NS-Ideologie im Bereich der Psychiatrie) umbenannt. Rückbenannt 2024.“
Begründung:
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde Dulsberg (BUHD) hatte in einem einstimmigen Beschluss am 16.01.2023 Zusatzinformationen zur Umbenennung des Kraepelinwegs in Juliusweg geliefert [1]. Das Staatsarchiv hat anschließend diesen Vorschlag geprüft und angemerkt, dass es bereits eine Juliusstraße gebe und dies zu Verwechslungen führen könne. Die Mitarbeitenden des Staatsarchivs schlagen darum vor, die Vornamen des Dr. Julius in die Straßenbezeichnung aufzunehmen.
Den sich daraus ergebenden Straßennamen „Nicolaus-Heinrich-Julius-Weg“ erachten die Fraktionen für sehr lang. Dies könnte in der Bevölkerung das Verständnis für die Umbenennung mindern. Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen das Staatsarchiv um Prüfung und Stellungnahme zu unten geannten anderen Möglichkeiten einer Rückbenennung des Kraepelinwegs, um eine Würdigung von Nicolaus Heinrich Julius ohne einen sehr langen Straßennamen zu ermöglichen.
Vielleicht hat auch das Staatsarchiv aufgrund seiner Expertise zudem noch Empfehlungen für weitere mögliche Straßennamen für die Rückbenennung, die dem Beschluss der Fraktionen entsprechen und eine angemessene Würdigung von Julius darstellen.
Darüber hinaus befürworten die Fraktionen, dass die Umschreibung der persönlichen Dokumente (Ausweise, etc.) für alle Anwohnenden und an der Straße ansässigen Unternehmen kostenfrei erfolgt.
Um die Akzeptanz der Rückbenennung nach Julius zu fördern, ist es sinnvoll, die betroffenen Anwohner*innen und ansässigen Unternehmen möglichst bald nach einem finalen Beschluss über die anstehende Umbenennung des Kraepelinwegs zu informieren. Gleichzeitig soll darüber informiert werden, welche Schritte die Anlieger*innen nun hinsichtlich der Änderung von Dokumenten unternehmen müssen und dass politisch beschlossen wurde, dass die notwendigen Änderungen kostenfrei erfolgen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu den Punkten 2. bis 4. wie folgt Stellung:
Zu 2
Beide Vornamen haben eine gleichgestellte Rolle, weshalb beide bei der Straßen-benennung erscheinen sollten. Nach einer Anfrage des Staatarchivs hat Dr. Johannes Czakai eine Einschätzung zur Verwendung der Vornamen von Nicolaus Heinrich Julius erstellt. Herr Czakai forscht in Berlin und Jerusalem zur deutsch-jüdischen Namensgebung:
Als jüdisches Kind hieß Nicolaus Heinrich Julius offensichtlich Heymann Julius. Allerdings scheint er (oder seine Eltern) bereits vor 1809 zum Rufnamen Heinrich gewechselt zu sein. In den Universitäts-Matrikeln von Heidelberg (1807) Würzburg (1808) wird er "Heinrich Julius" genannt. Was zudem interessant ist: In Heidelberg wird seine Religion als "lu[therisch]" angegeben. Falls das stimmt, ist er wohl (allein oder mit seinen Eltern) bereits vor 1807 zum Protestantismus übergetreten und hat in diesem Zuge Heymann gegen Heinrich getauscht. Zum Zeitpunkt seiner katholischen Taufe 1809 (von der es leider kein Digitalisat gibt) wäre er also bereits als Heinrich Julius bekannt gewesen. Offensichtlich hat er damals seinem Heinrich ein Nicolaus (der Name seines Taufpaten) als zusätzlichen Namen hinzugefügt, was erklärt, warum er anschließend fast immer beide Namen verwendete. "Nicolaus Heinrich" war demnach die von ihm gewählte Vornamen-Kombination - und nicht nur einer von beiden allein. In den zeitgenössischen Quellen erfolgt fast durchweg die Nennung beider Vornamen.
So gesehen müssten beide Namen auf dem Straßenschild stehen, da das die von ihm gewünschte und verwendete Kombination war. Beide Namen hatten ihre Bedeutung: Nicolaus als Name seines Taufpaten, Heinrich als Variation von Heymann, der an den Vornamen seines Großvaters mütterlicherseits erinnerte.
Zu 3
Zusätze wie „Dr.“, „Alter“, sowie der Gebrauch von Initialen sind nach den Benen-nungsbestimmungen nicht zulässig (Explizit in der Ergänzung von 2005 genannt).
Zu 4
Bezüglich des Erläuterungsschilds wird empfohlen den Hinweis auf den Namen Heymann zu streichen. Der Juliusweg war ursprünglich bereits dem neuen Namen (Heinrich) nach gewidmet. Zudem war Julius unter dem Namen Heinrich, nicht Heymann bekannt, da er diesen Namen noch vor seiner Konversion ablegte.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
keine