Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II
Hier: Ein- und Ausbau von Absperrelementen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den
Ein- und Ausbau von Absperrelementen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.