20-6024

Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Henny-Schütz-Allee / westlich Einmündung Krankenhausgelände

VZ 102 aufstellen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufstellen des VZ 102 zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

Anordnung

Lokalisation Beta
Henny-Schütz-Allee

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