Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II
Henny-Schütz-Allee / westlich Einmündung Krankenhausgelände
VZ 102 aufstellen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufstellen des VZ 102 zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.