20-6024

Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Henny-Schütz-Allee / westlich Einmündung Krankenhausgelände

VZ 102 aufstellen

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufstellen des VZ 102 zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ an.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

Anordnung