20-6063

Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Am Hasenberge - Einmündungsbereiche Woermannsweg und

Justus-Strandes-Weg

Aufstellen von Verkehrszeichen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Aufstellen des VZ 102 zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ an.

  1. Ratsmühlendamm ohne Nr. - Spielplatz

Versetzen eines Fußgängerschutzgitters

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Versetzen eines Fußgängerschutzgitters an.

  1. Foorthkamp 35

Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

  1. Flughafenstraße 51

Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

  1. Langenhorner Chaussee 10

Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

  1. Obenhauptstraße 9 und 14

Aufstellen von zwei VZ 224 (Bushaltestelle)

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Aufstellen von jeweils einem VZ 224-40 an.

  1. Rübenkamp 358

   Aufhebung eines personenbezogenen barrierefreien Parkstandes

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.