20-6063

Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Am Hasenberge - Einmündungsbereiche Woermannsweg und

Justus-Strandes-Weg

           Aufstellen von Verkehrszeichen

 

       Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

          Aufstellen des VZ 102 zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ an.

 

  1. Ratsmühlendamm ohne Nr. - Spielplatz

   Versetzen eines Fußgängerschutzgitters

   

   Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

   Versetzen eines Fußgängerschutzgitters an.

 

  1. Foorthkamp 35

  Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

 

       Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

          Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

 

  1. Flughafenstraße 51

   Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

  

  Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

  Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

 

  1. Langenhorner Chaussee 10

  Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

 

   Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

         Entfernen eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

 

  1. Obenhauptstraße 9 und 14

  Aufstellen von zwei VZ 224 (Bushaltestelle)

   

  Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

  Aufstellen von jeweils einem VZ 224-40 an.

 

  1. Rübenkamp 358

   Aufhebung eines personenbezogenen barrierefreien Parkstandes

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge