Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO das Einrichten eines barrierefreien Stellplatzes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.