Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO das Einrichten eines barrierefreien Stellplatzes an.
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