Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO das Einrichten eines barrierefreien Stellplatzes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.