22-1306.1

Stellungnahme des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude zur geplanten Einrichtung einer Fahrradstraße in der Klärchenstraße und Goernestraße - gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 06.10.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 5.4

Sachverhalt

Die Koalition aus CDU, SPD und FDP bekennt sich zu einer sicheren, ausgewogenen und zukunftsorientierten Verkehrspolitik. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmenden zu erhöhen und dabei die Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern, Radfahrenden sowie motorisiertem Verkehr gleichermaßen zu berücksichtigen.Im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung einer Fahrradstraße in der Klärchenstraße und Goernestraße bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme.

  1. Bestehende Verkehrsberuhigung durch Tempo 30

Sowohl in der Klärchenstraße als auch in der Goernestraße gilt bereits Tempo 30. Diese Regelung sorgt schon heute für eine deutliche Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten und eine spürbare Beruhigung des Verkehrs.Ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn durch die Umwidmung zur Fahrradstraße ist daher nicht erkennbar. Eine solche Maßnahme würde im Wesentlichen bestehende Regelungen duplizieren, ohne einen klaren Mehrwert für die Verkehrssicherheit zu schaffen.

  1. Wegfall von Parkraum und Folgen für die Sicherheit

Die Planung sieht den Entfall zahlreicher Parkplätze, insbesondere in der Klärchenstraße, vor. Dies führt nicht nur zu erheblichem Parkdruck für Anwohnende, sondern kann auch Sicherheitsrisiken erhöhen:

  1. Durch den Wegfall parkender Fahrzeuge entfällt ein natürliches Element der Verkehrsberuhigung.
  2. ngere freie Fahrbahnbereiche verleiten zu höheren Geschwindigkeiten.
  3. Der Suchverkehr in den Nebenstraßen nimmt zu, was zusätzliche Konflikte und Belastungen verursacht. Damit kann die Maßnahme kontraproduktiv wirken und die Straße im Ergebnis nicht sicherer, sondern unübersichtlicher machen.
  1. Fehlende Verhältnismäßigkeit und Nutzenabwägung

Eine grundlegende Umgestaltung des Straßenraums sollte nur dann erfolgen, wenn eine klare Notwendigkeit nachgewiesen ist und die Vorteile die Einschränkungen für die Anwohnerschaft überwiegen. Nach derzeitigem Stand ist dies nicht belegt. Es liegen keine Unfallhäufungen vor, die eine Fahrradstraße zwingend rechtfertigen würden.

  1. Forderungen und Alternativen

Die Koalition fordert daher:

  1. Eine erneute Überprüfung der Maßnahme hinsichtlich ihres tatsächlichen Sicherheits- und Nutzeneffekts gegenüber der bestehenden Tempo-30-Rege-lung.
  2. Eine umfassende Abwägung der Interessen von Radfahrenden, Anwohnenden und Gewerbetreibenden, insbesondere unter Berücksichtigung des Parkraum-erhalts.
  3. Gegebenenfalls die Prüfung alternativer, verhältnismäßiger Maßnahmen, wie zum Beispiel verbesserte Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen oder punktuelle bauliche Anpassungen zur Verkehrslenkung.
  1. Ungeklärte Temposituation in der Heilwigstraße

Im direkten Umfeld besteht zudem eine ungeklärte Temposituation in der Heilwigstraße. Bisher ist hier noch keine Tempo 30 Geschwindigkeit angeordnet worden, da noch eine Lösung mit den Anwohnern der Heilwigstraße und der Geffckenstraße gefunden werden muss. Je nachdem wie diese Lösung aussieht, hätte die Entscheidung Einfluss auf die vorliegende Planung.

Fazit

Die Koalition aus CDU, SPD und FDP sieht die geplante Einrichtung einer Fahrradstraße in der vorgestellten Form in der Klärchenstraße und Goernestraße derzeit nicht als notwendig, zielführend oder verhältnismäßig an.Die bestehenden Tempo-30-Regelungen gewährleisten bereits eine sichere und verkehrsberuhigte Situation.Der erhebliche Verlust an Parkraum und die möglichen negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sprechen gegen die Umsetzung der Maßnahme in der vorliegenden Form.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Klärchenstraße Goernestraße Heilwigstraße Geffckenstraße

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