Stellungnahme des Bezirksamtes Hamburg-Nord zu den Nachfragen zum Antrag "Outdoor-Fitnessgeräte im Alstertal"
Letzte Beratung: 24.03.2026 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 8.1
Das Bezirksamt nimmt zu den Nachfragen der SPD-Fraktion zum Antrag der GRÜNE-Fraktion "Outdoor-Fitnessgeräte im Alstertal" wie folgt Stellung:
Fragen:
Es stehen derzeit weder Personal noch Finanzmittel für den Bau und die Unterhaltung weiterer kleiner Standorte zur Verfügung. Die Unterhaltungsmittel reichen bereits jetzt nicht für den Unterhalt der Grünflächen aus (Stichwort strukturell defizitäre Rahmenzuweisung Grün).
Je nach Lage und Größe ist jede Fitnessinsel anders. Die Frage nach der konkreten Größenordnung kann nicht so pauschal beantwortet werden.
Die Finanzierung ist ganz unterschiedlich. Sie reicht von Wohnungsbaufolgekosten, RISE-Mittel, LIG, Active-City bis zu Mitteln der Bezirksversammlung.
Ein Jahresdurchschnittswert ist schwer zu ermitteln, da dieser von Alter und Beschaffenheit abhängt.
Grundsätzlich werden Fitnessinseln im Rahmen der Spielplatzkontrolle auf ihre Verkehrssicherheit überprüft. Dabei wird unterschieden in visuelle und operative Kontrolle und Jahreshauptkontrolle. Visuelle als auch operative Kontrolle wird in Eigenleistung erbracht, die Jahreshauptkontrolle ist an eine externe Fachfirma vergeben, wodurch geringfügige Kosten entstehen.
In Abhängigkeit des erforderlichen Fallschutzmaterials können Reinigungsarbeiten entstehen, die auf Grund der Flächengröße aber auch eher untergeordnet sind.
Instandsetzungsarbeiten treten bei Verschleiß und Schadensereignis/ Vandalismus auf und können nicht vorhergesehen werden. Nach aktuellem Kenntnisstand wurde bisher bedingt durch Verschleiß oder Vandalismus noch keine Anlage vollständig erneuert.
Eine dauerhafte Absicherung der Unterhaltungskosten gibt es nicht, da diese bei jedem Haushalt neu festgelegt werden.
Bei den aktuell in der Umsetzung befindlichen Anlagen wurden die bei der Beantragung noch restlichen zur Verfügung stehenden Fördermittel abgegriffen.
Falls nein: Welche Voraussetzungen (Planungsstand, Haushaltsabsicherung, Beschlusslage etc.) müssten erfüllt sein, um eine Bewerbung zu ermöglichen?
Da 2026 keine weiteren Anlagen geplant werden, werden auch keine Fördermittel beantragt. Bei den Fördermitteln handelt es sich um eine Kofinanzierung zu eigenen bereits vorhandenen Mitteln.
Es muss für eine ausreichende Finanzierung der Unterhaltungsmittel für die Grünanlagen gesorgt werden.
Es wird versucht, eine gleichmäßige Verteilung von Parksportangeboten im Bezirk zu erzielen und das Parksportangebot muss sich in die bestehende Anlage einfügen.
Es werden nicht bei jeder Überplanung von Spielplätzen und Grünanlagen Parksportangebote mitgedacht. Es soll ein gleichmäßiges Angebot von Parksportangeboten im Bezirk geben, jedoch nicht in der Dichte von Spielplätzen.
Bei RISE-Projekten werden Parksportangebote mitgedacht.
Nein, da limitierende Faktoren die fehlenden Unterhaltungsmittel und fehlende Kapazitäten bei der Planung sind. Zudem würde bei vielen neuen Parksportangeboten ein weiterer Spielplatzkontrolleur benötigt.
Bei neuen Quartiersentwicklungen wird dieses Thema mitgedacht.
Derzeit gibt es keine derartigen Überlegungen.
Siehe 2c.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
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