22-1158

Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel zur beabsichtigten Bünde-lung der Standorte der Einwohnerangelegenheiten in Lokstedt

Antrag

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 12.1

Sachverhalt

Die Behörde für Finanzen und Bezirke hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel mit Schreiben vom 16. Juni 2025 über die geplante Zusammenlegung der Standorte für Einwohnerangelegenheiten in den Bezirken Eimsbüttel (Grindelberg 6266) und Nord (Lenhartzstraße 28) an einem neuen gemeinsamen Standort im Christoph-Probst-Weg 4 in Lokstedt informiert. Im Zuge dieser Maßnahme sollen die beiden bestehenden Standorte aufgegeben und durch den neuen Standort im Grenzbereich der Bezirke ersetzt werden.

Wie aus dem Schreiben der Behörde für Finanzen und Bezirke hervorgeht, sieht die Leitung des Bezirksamts Eimsbüttel keine Hinderungsgründe für einen Auszug des Hamburg Service aus dem Standort Grindelberg.

Gemäß §28 Nr.13 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) ist die Eimsbütteler Bezirksversammlung vor einer solchen Standortentscheidung anzuhören.

Angesichts des engen Zeitplans soll die Beratung über die vorgelegte Stellungnahme möglichst frühzeitig erfolgen.

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Finanzen und Bezirkenachstehende Stellungnahme gemäß § 28 BezVG zur geplanten Zusammenlegung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord am neuen Standort Christoph-Probst-Weg 4 zu übermitteln:

  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel spricht sich gegen die Aufgabe des bisherigen Standorts für Einwohnerangelegenheiten am Grindelberg 6266 aus. Dieser Standort liegt zentral im Bezirk Eimsbüttel, ist hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und aus allen Stadtteilen gut erreichbar. Der geplante neue Standort in Lokstedt ist insbesondere für die Stadtteile Eidelstedt und Stellingen deutlich schlechter zugänglich. Die Dienstleistungen des Hamburg Service sind ein wesentliches Element bürgernaher Verwaltung und Daseinsvorsorge. Eine Verlagerung sollte nicht allein unter Effizienzgesichtspunkten erfolgen. Die Einbindung dieser Leistungen in das Bezirksamt stärkt dessen Rolle als identitätsstiftendes Verwaltungszentrum des Bezirks.
  2. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel kritisiert die späte Einbindung der Bezirkspolitik durch die Behörde sowie die Bezirksamtsleitung. Die Unterrichtung erfolgte erst mit Schreiben vom 13. Juni 2025 nachdem der Mietvertrag für den neuen Standort bereits unterzeichnet worden war, wenn auch mit Rücktrittsklausel.
  3. Die Bezirksversammlung bittet die Behörde für Finanzen und Bezirke zu prüfen, ob für den Bezirk Eimsbüttel die Räumlichkeiten des Finanzamts Hamburg-Am Tierpark als Standort geeignet wären. Dieser Standort bietet eine bessere Lage und Anbindung sowie vorhandene verwaltungsbezogene Infrastruktur.
  4. Sollte an der Verlagerung festgehalten werden, hält es die Bezirksversammlung für zwingend erforderlich, die dezentrale Versorgung über mobile Kundenzentren etwa in Haspa-Filialen - auszubauen. Dabei sind insbesondere die Stadtteile Eidelstedt und Stellingen sowie das Eimsbütteler Kerngebiet vorzugsweise im Bereich Osterstraße vorrangig zu berücksichtigen.

Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius, Armita Kazemi, Roland Oehlmann, Ina Dinslage, Ralf Meiburg, Alica Huntemann, Ernst Christian Schütt, Kordula Leites, Hadi Mourad, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Nadine Regling-Armi und SPD-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 12.1
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Lokstedt Eimsbüttel Grindelberg Lenhartzstraße Christoph-Probst-Weg Stellingen Osterstraße

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