Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel zur beabsichtigten Bünde-lung der Standorte der Einwohnerangelegenheiten in Lokstedt
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 12.1
Die Behörde für Finanzen und Bezirke hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel mit Schreiben vom 16. Juni 2025 über die geplante Zusammenlegung der Standorte für Einwohnerangelegenheiten in den Bezirken Eimsbüttel (Grindelberg 62–66) und Nord (Lenhartzstraße 28) an einem neuen gemeinsamen Standort im Christoph-Probst-Weg 4 in Lokstedt informiert. Im Zuge dieser Maßnahme sollen die beiden bestehenden Standorte aufgegeben und durch den neuen Standort im Grenzbereich der Bezirke ersetzt werden.
Wie aus dem Schreiben der Behörde für Finanzen und Bezirke hervorgeht, sieht die Leitung des Bezirksamts Eimsbüttel keine Hinderungsgründe für einen Auszug des Hamburg Service aus dem Standort Grindelberg.
Gemäß § 28 Nr. 13 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) ist die Eimsbütteler Bezirksversammlung vor einer solchen Standortentscheidung anzuhören.
Angesichts des engen Zeitplans soll die Beratung über die vorgelegte Stellungnahme möglichst frühzeitig erfolgen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Finanzen und Bezirkenachstehende Stellungnahme gemäß § 28 BezVG zur geplanten Zusammenlegung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord am neuen Standort Christoph-Probst-Weg 4 zu übermitteln:
Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius, Armita Kazemi, Roland Oehlmann, Ina Dinslage, Ralf Meiburg, Alica Huntemann, Ernst Christian Schütt, Kordula Leites, Hadi Mourad, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Nadine Regling-Armi und SPD-Fraktion
keine
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