21-0120

Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel: Schulentwicklungsplanung 2019 – Potentiale nutzen und Beteiligung stärken Alternativantrag zu Drucksachen-Nr.: 21-0097

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 29.08.2019 Bezirksversammlung Ö 9.24.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel nimmt nachstehend Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans 2019.

Nicht erst seit den aktualisierten Prognosedaten zur Bevölkerungsentwicklung ist den in der Bildungspolitik Aktiven die Notwendigkeit einer neuen Schulentwicklungsplanung (SEPL) präsent. Nun bestätigen auch die offiziellen Daten die dringende Neubearbeitung der SEPL: Die Zahl der Hamburger Schülerinnen und Schüler im allgemeinbildenden Schulwesen soll von derzeit rund 195.000 bis zum Jahr 2030 auf rund 240.000 ansteigen. Dem Ausbau ohne Qualitätseinbußen und der Weiterentwicklung des Hamburger Schulwesens kommt damit eine zentrale und immens wichtige Aufgabe zu. Schulentwicklung und Stadtentwicklung müssen dabei aufeinander abgestimmt sein und nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Eine integrierte Stadtentwicklung verlangt auch integrierte Schulformen.

 

Zuschnitt der schulischen Planungsregionen:

Der Bezirk Eimsbüttel hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die schulseitigen Zuschnitte nicht mit den Zuschnitten der Regionen für die Kommunalpolitik und für die Jugendhilfe im Bezirk kompatibel sind. Aus Sicht der Bezirksversammlung Eimsbüttel besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Lösung des Problems, welcher Zuschnitt kooperationsfördernd für die Gestaltung der künftigen Bildungslandschaft sein wird. Die kommunalpolitische Struktur und die soziale Infrastruktur im Bezirk Eimsbüttel sind in drei Regionen gegliedert:

o Region 1, Kerngebiet - mit den Stadtteilen Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude und Hoheluft-West

o Region 2, Lokstedt - mit den Stadtteilen Lokstedt, Niendorf und Schnelsen

o Region 3, Stellingen - mit den Stadtteilen Eidelstedt und Stellingen.

Die lokalen Angelegenheiten wurden bislang in den jeweils diesen Regionen zugeordneten kommunalpolitischen Ausschüssen (Regionalausschüsse: Kerngebietsausschuss, Regionalausschuss Lokstedt und Stellingen) verhandelt. Diese regionale Zuständigkeit im Bildungsbereich hat sich bewährt und wird bei der Neufestlegung der Ausschussstruktur zwischen den Fraktionen beachtet werden. Die Regionen haben jeweils regional zuständige ASD-Dienststellen. Der Jugendhilfe in der Region steht jeweils eine Regionalleitung vor. Die Planungs- und Kommunikationsstrukturen sowie die Kooperationsbeziehungen der sozialen Infrastruktur sind überwiegend an diesen Regionen ausgerichtet.

Die Grenzen der 2009 geschaffenen vier Regionen der Schulentwicklungsplanung schneiden hingegen die Grenzen der seit langer Zeit bestehenden bezirklichen Regionen im Bezirk Eimsbüttel:

o Die RSK-Region 8 durchschneidet den Stadtteil Eimsbüttel und umfasst nur einen Teil des Kerngebiets (Stadtteile Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West).

o Die RSK-Region 9 umfasst einen Teil des Kerngebiets sowie einen Teil der Region Stellingen.

o Die RSK-Region 10 umfasst nur einen Teil des Regionalbereiches Lokstedt (Stadtteile Lokstedt und Niendorf).

o Die RSK-Region 11 umfasst einen Teil der Region Lokstedt (Stadtteil Schnelsen) und einen Teil der Region Stellingen (Stadtteil Eidelstedt).

Diese Aufteilung hat sich aus Sicht der Bezirksversammlung für die erforderlichen Kommunikationsstrukturen und Kooperationsbeziehungen zwischen den Schulen und dem außerschulischen Bereich als wenig zweckdienlich erwiesen. So hat sich die Steuerungsgruppe Regionale Bildungskonferenzen im Bezirk Eimsbüttel für die flächendeckende Einrichtung Lokaler Bildungskonferenzen (LBK) auf der Basis der Stadtteile entschieden und auf dieser Grundlage werden auch die relevanten Planungsdaten generiert. Die Grenzen der Schulregionen sind also im Sinne einer gemeinsamen Planungsgrundlage und auch im Sinne des künftigen Sozialmonitorings in der Stadt sobald als möglich den bezirklichen Regionen anzupassen.

Bei Änderungen der Planungsregion, soll die Schulart für die neuen Schulstandorte erneut ermittelt und berücksichtig werden.

 

Neue Schulstandorte und -bauten:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel (BV) begrüßt ausdrücklich die Planungen zur Gründung von zusätzlichen Schulstandorten, da für viele Schüler*innen derzeit ein nur unzureichendes Angebot besteht. Vor allem in den stark wachsenden Stadtteilen gibt es schon jetzt einen erhöhten Bedarf, der laut Prognose weiter zunehmen wird.

Die BV erkennt in diesem Zusammenhang einerseits den Handlungsdruck an, der eine schnelle Umsetzung der Planung erfordert und einen angemessenen Beteiligungsprozess stark einschränkt. Andererseits verlangt die BV aber insbesondere bei den neuen beiden Schulstandorten in Lokstedt und Schnelsen eine umfangreiche Beteiligung, die schon bei der räumlichen Planung beginnt und weit über die dargestellten Bedarfe im SEPL hinausgeht:

 

  1. Die BV hält eine umfangreiche Beteiligung bei der Standortfindung für die beiden neuen weiterführenden Schulen in Lokstedt und Schnelsen für erforderlich. Bei einer ersten Vorstellung des SEPL durch Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung-BSB/Referat Schulentwicklungs- und Standortplanung, wurde erläutert, dass in den beiden Regionen ein Bedarf von sieben zusätzlichen Zügen besteht. Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, wie viele Züge STS und wie viele Züge GYM gebraucht werden, werden die neuen Schulstandorte als Schul-Campus Lokstedt und Schul-Campus Schnelsen als Arbeitstitel geführt.

 

  1. Alle Bildungspartner im Sozialraum der entsprechenden Regionen sollen gemeinsam Vorschläge entwickeln, diese bewerten und den regionalen Bedürfnissen anpassen. Dies erfordert einen angemessenen Zeitrahmen. Bewährtes Instrument können hier die lokalen Bildungskonferenzen sein, die im Bezirk Eimsbüttel fest implementiert sind.
  2. Die BV hält es für erforderlich, dass den Schulbauten ein pädagogisches Konzept zugrunde gelegt wird, damit Architektur und Raumkonzept diesem folgen können. Dies soll von den Schulleitungen in Kooperation mit Schulbehörde und (soweit bei Neugründung schon vorhanden) schulischen Gremien erarbeitet werden.

 

  1. Bei den Neubauten sind die Standards ökologischen Bauens und CO2-bewussten Bauens zu berücksichtigen. Außerdem sollen die Gebäude so gestaltet und gebaut werden, dass eine Umnutzung im Sinne eines integrierten, vielfältigen Lernorts bei sich verändernden Bedarfen möglich ist.

 

 

Aus Sicht der Bezirksversammlung Eimsbüttel ist es sinnvoll, dass in jedem Stadtteil mindestens eine weiterführende Schule mit einer Oberstufe vorhanden ist sowie wenn realisierbar die weiterführende Schularten vorhanden sind: Gymnasium, Stadtteilschule und Campusschule. Das Angebot einer weiterführenden Schule ist ein positiver Standortfaktor für den Stadtteil, beeinflusst ggf. Wohnortentscheidungen von Eltern und kann positiven Einfluss auf die soziale Durchmischung im Stadtteil haben. Bei direktem Bezug zum Stadtteil kann ein solcher Schulstandort durch kooperativ entwickelte Nutzung zu einem Ort des Gemeinwesens mit vielfältigen Angeboten ausgestaltet werden und damit zu besseren Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen.

 

Einbettung in die Stadtteile:

Die BV spricht sich dafür aus, die Einbettung der Schulen in die jeweiligen Stadtteile zu fördern. Die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien benötigen in ihren Quartieren alle in Kooperation wirkenden Bildungspartner, die sozialen Ausgleich, optimale Förderung und Begleitung ermöglichen. Mit der Planung der neuen Schulstandorte als integrierte Lernorte bietet sich die einmalige Chance, die Bildungs- und Kulturangebote von KiTa, Grund- und weiterführender Schule, Berufsschulen, Volkshochschulen und diversen Sozialpartnern (Elternschule, Bücherhallen, Häuser der Jugend, OKJA, Stadtteil-Café, Bürger*innenhäuser …) gemeinsam zu denken und allen Bildungsakteuren die für die heutige Zeit notwendige Kooperation und Schaffung eines ganzheitlichen Bildungsangebotes zu ermöglichen. Auch bieten sich hier Kooperationsmöglichkeiten mit Kulturschaffenden an (Theater AGs, Ausstellungen, Proberäume etc). Hierzu gehört auch, zu prüfen, inwiefern Schulgelände und -gebäude für den Stadtteil geöffnet werden können.

 

Campusschulen:

Ein von einigen Stadtteilschulleitungen angeführter Kritikpunkt bezieht sich auf die Einführung von sogenannten Campusschulen, die sowohl Stadtteilschulklassen als auch Klassen mit gymnasialer Ausprägung unter einem Schuldach anbieten sollen. Ihre Sorge gilt der Einführung einer quasi dritten Schulform in Konkurrenz zum bestehenden 2-Säulen-Modell aus Stadtteilschulen und Gymnasien, die die Stadtteilschulen in der Gunst der Elternanwahl deutlich ins Hintertreffen geraten lassen würde. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine räumliche Nähe gegeben ist.

Die Bezirksversammlung begrüßt die Pläne von Neugründungen für die beiden Standorte Lokstedt und Schnelsen. Die im Schulentwicklungsplan gewählte Bezeichnung "Campus-Stadtteilschule" ist aber irreführend, da sowohl GYM als auch STS an einem solchen Standort vorzufinden sind. Daher soll auch im SEPL der Arbeitstitel Schul-Campus verwendet werden.

Gleichzeitig bietet der Schul-Campus nach Ansicht der Befürworter*innen deutliche Vorteile:

  • Da auf einem Campus beide Systeme vorhanden sind, existiert ein "atmendes System" - wechselndes Anmeldeverhalten bezüglich der Schulformen kann damit aufgefangen werden.
  • Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach Jahrgang 6 auf dem Gymnasium die Versetzung nicht geschafft haben, können auf ihrer Schule verbleiben und wechseln "lediglich" in den Stadtteilschulzweig der Schule.
  • Die Spaltung zwischen gymnasialen und stadtteilschulbezogenen Schüler*innen, aber auch Lehrer*innen kann deutlich effektiver aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund erkennt die BV die Sorgen und Kritiken der STS an der Einführung von Campusschulen an, sieht aber auch gleichzeitig die Vorzüge. Das Konzept des Schul-Campus gilt es vor diesem Hintergrund weiter auszuarbeiten und andere pädagogische Formen wie z.B. jahrgangsübergreifendes Lernen, Lernwerkstätten und Abitur im eigenen Takt mitzudenken. Konsequenterweise muss beim Aufbau der Campus-Schulen die Akzeptanz der existierenden Stadtteilschulen unterstützt und deren Erfahrungen als Schule für und im Stadtteil genutzt werden. Bei positiven Rückmeldungen kann auch an eine Umwandlung in eine Campus-Schule gedacht werden.

 

Modellgrundschulen Klasse 1-6:

Im Bezirk Eimsbüttel sind zwei Grundschulen im Schuljahr 10/11 als Modellprojekte der sechsstufigen Grundschule gestartet (Region 9 - Grundschule Rellinger Straße und Region 10 - Grundschule Vizelinstraße). Der Schulversuch ist auf zehn Jahre angelegt und bedarf naturgemäß, nicht zuletzt bei der Überleitung der Schüler und Schülerinnen der 6ten Klassen in die umliegenden weiterführenden Schulen, der besonderen Unterstützung durch die Fachbehörde. Insbesondere die Grundschule Rellinger Straße wird als Modellgrundschule 1-6 aufgrund ihrer besonderen Qualitäten von Familien in Eimsbüttel sehr gut angenommen. Aus bezirklicher Sicht dient ein Schulversuch einer modellhaften Erprobung neuer Vorgehensweisen und bedarf auch weiterhin einer ausführlichen qualitativen Begleitung und Evaluierung. Die Ergebnisse der Evaluation dieses Modellprojekts sollen nach 2020/21 in Absprache mit den zuständigen Behörden und der Bezirksversammlung in die weitere Schulplanung integriert werden.

 

Umbau und Zubau von Schulstandorten

Im Sinne guter Lehr- und Lernbedingungen ist auch im Falle einer vorgesehenen Erhöhung der Zügigkeit von Schulen zu berücksichtigen, dass ausreichend Flächen nach dem Musterflächenprogramm zur Verfügung stehen. Dies schließt den bedarfsgerechten Ausbau der Essensbereiche/Mensen ein.

 

Individuelle Schulwünsche:

Die BV verzichtet auf eine Stellungnahme zu den Ausbauplänen und den abgegebenen Stellungnahmen an den einzelnen Schulstandorten, da diese zum Teil sehr individuell ausgeprägt sind. Die BV fordert aber die Schulbehörde auf, im Fall eines Dissens im Gespräch mit den Vertretern der Schulen (Schülervertretung, Elternrat und Schulleitung) nach Kompromissen zu suchen.

Gleichzeitig vertritt die BV die Auffassung, dass es grundsätzlich gilt, die Größe und damit die Zügigkeit der Schulen in Abhängigkeit zur Lebens- und Aufenthaltsqualität zu sehen. Eine sechszügige Stadtteilschule hat mit über 1000 Schüler*innen sicherlich eine Grenze erreicht und auch Grundschulen sollten nicht über eine Fünfzügigkeit hinausgehen.

Die Bezirksversammlung begrüßt die Absicht der Fachbehörde, an den bestehenden Klassengrößen festzuhalten und die bestehenden Höchstgrenzen beizubehalten. Weiterhin sollen maximal 19 (in Stadtteilen mit sozial schwierigen Rahmenbedingungen) bzw. 23 Schüler*innen die Klassen der Grundschulen besuchen.

Inklusion:

Alle Eimsbütteler Schulen haben sich mit großem Engagement auf den Weg gemacht, um ihren Unterricht und das Schulleben so zu verändern, dass das gemeinsame Leben und Lernen in Vielfalt für alle Kinder möglichst erfolgreich ist. Aber immer noch erschweren unzureichende Rahmenbedingungen diese Entwicklung. Von einer wirklich guten personellen und räumlichen Ausstattung der Inklusion kann momentan noch nicht die Rede sein. Neben den notwendigen quantitativen Verbesserungen benötigen die Schulen auch deutlich mehr Unterstützung bei der qualitativen inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung.

Neben einem pädagogischen Konzept der Schule gelingt die Unterstützung der Inklusion unter anderem, indem die Gebäude barrierefrei sind, Lärmdämmung z.B. durch Teppiche und Deckenabhängung erreicht wird sowie zusätzliche Räume für Therapieangebote mitgeplant werden.

Bei neu eingerichteten Standorten soll eine inklusive Ausstattung in Bezug auf Personal, Räume und Barrierefreiheit so geplant werden, dass alle Schüler*innen im gemeinsamen Lernen ihre Potentiale optimal entwickeln können. Hierzu sollen bei jedem Schulbau Fachleute für Inklusion einbezogen werden.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel geht davon aus, dass beim Thema Inklusion umfassende schulinterne und schulflankierende Maßnahmen notwendig sein werden, die sich auch direkt in den Stadtteilen bzw. in den Sozialräumen auswirken werden und somit unter Mitwirkung der bezirklichen Gremien geplant und umgesetzt werden.

Seit dem 1. Januar 2019  besteht in Deutschland die Möglichkeit  eine dritte Geschlechtsoption im Geburtsregister einzutragen, dies muss ebenfalls beim Schulbau berücksichtigt werden. Bauregelungen haben sich jedoch noch nicht ausreichend an dieses Thema angepasst. Dennoch haben sich andere Länder auf den Weg gemacht und sich auch ohne eine dritte Geschlechtsoption mit Genderfragen und den Auswirkungen auf den Schulbau beschäftigt. Insbesondere wird hierbei auf das Thema der genderneutralen Toiletten in Schulen geschaut. Der Toilettenbau der neu geplanten Gebäude muss daher mit Hinblick auf Gender-, Mobbing- und Gesundheitsfragen geplant werden und über bisherige Lösungen hinaus gehen.

 

Schulwegsicherheit

Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass eine umfassende Schulentwicklungsplanung das räumliche Umfeld der Schulen betrachten und eine bedarfsgerechte Infrastruktur auch auf den Schulwegen zum Ziel haben sollte, so dass Schülerinnen und Schüler sicher und selbstständig zur Schule kommen. Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin das Ziel verfolgt wird, für alle Schulen in Eimsbüttel Schulwegpläne zu erarbeiten, um sichere Schulwege auszuweisen, Engpässe und Gefahrenstellen zu identifizieren und notfalls zu beseitigen.

 

Sozialindex:

Bei der letzten Neuberechnung des Sozialindex (auch KESS-Faktor genannt) 2013 gab es massive Proteste einzelner Schulen in gentrifizierenden Quartieren, weil sie mit einer Höherstufung bei gleicher Schüler*innenzahl Lehrkräftestellen abgeben mussten. Aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit, muss sowohl bei Schulneugründungen, als auch bei starkem Ausbau angesichts neuer Einzugsgebiete der Sozialindex der Schule neu bestimmt werden.

 

Geltungsdauer:

Die Festlegung einer Geltungsdauer für den vorliegenden Schulentwicklungsplan würde allen Beteiligten eine höhere Planungssicherheit und mehr Klarheit hinsichtlich der erforderlichen Entwicklungsschritte bieten. Die zeitliche Absehbarkeit weiterer Entwicklungsschritte sorgt für die Einhaltung und Umsetzung von Auswertungsmaßnahmen und sichert die Einbindung der bezirklichen Ebene in die weitere Entwicklung. Aus bezirklicher Sicht ist eine zeitliche Begrenzung des Schulentwicklungsplanes auf fünf Jahre, also 2019 - 2024, angemessen. Kann dies nicht umgesetzt werden, sollte es zum Jahr 2024 eine Auswertung der Schulentwicklungen im Bezirk inklusive einer Prognose der zu erwartenden bzw. nötigen Weiterentwicklungen geben.

 

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Lokalisation Beta
Eimsbüttel Rotherbaum Harvestehude Lokstedt Stellingen Hoheluft-West Schnelsen Rellinger Str.

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