21-3306

Steenkoppel, zwischen Rübenkamp und Langenbeckshöhe hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.02.2022 Anordnung einer Tempo-30-Zone im westlichen Bereich der Steenkoppel

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.03.2022
Ö 5.4.2
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine

Tempo-30-Zone im westlichen Bereich der Steenkoppel an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung

VZ-Plan