Steenkoppel, zwischen Rübenkamp und Langenbeckshöhe hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.02.2022 Anordnung einer Tempo-30-Zone im westlichen Bereich der Steenkoppel
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine
Tempo-30-Zone im westlichen Bereich der Steenkoppel an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz