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Städtebauliche Erhaltungsverordnung Barmbek-Nord hier: Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.08.2018 mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das anliegende Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu dem anliegenden Entwurf der Erhaltungsverordnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss die Zustimmung zur Feststellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nummer 1 BauGB Barmbek-Nord.“

 

Begründung:

Bereits im September 2017 hat der Hauptausschuss der Feststellung der Erhaltungsverordnung zugestimmt. Vom Rechtsamt wurde nun darauf hingewiesen, dass eine Korrektur der Gebietsabgrenzung und der Beschluss durch den HA die Verordnung angreifbar machen und empfiehlt deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit eine erneute Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine Zustimmung durch die Bezirksversammlung.

 

Historie

25.07.2016 Grobabstimmung

08.09.2016 StekA Aufstellungsinformation

13.09.2016 Aufstellungsbeschluss

20.09.2016 Amtl. Anzeiger Aufstellung

02.05.2017 - 02.06.2017 TöB-Beteiligung

07.09.2017 StekA Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung

26.09.2017Hauptausschuss Zustimmung Feststellung

 

Zum Entwurf der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Barmbek-Nord sind im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sieben Stellungnahmen (s. Anlage 1) fristgerecht eingegangen.

 

Den eingegangenen Korrekturhinweisen zur Gebietsabgrenzung in Karte und Text (lfd. Nr. 01, 02 und 04) wurde gefolgt (s. Anlage 2). Die Anregung der Abteilung Stadtgrün (N/MR 310; lfd. Nr. 06) bezüglich der Nennung typischer Gehölzarten und Heckenhöhen wurde unter Hinzuziehung der Gartendenkmalpflege der BUE geprüft. Der BUE lagen jedoch diesbezüglich keine Informationen vor. Der Hinweis des LIG (lfd. Nr. 04), Flurstück 6192 sei aktuell vermietet, hat auf die Inhalte der Erhaltungsverordnung keinen Einfluss.

Darüber hinaus gingen keine weiteren Bedenken oder Anregungen ein, welche Textänderun-gen der Verordnung oder der Begründung nach sich ziehen.

 

Weiteres Verfahren:

Auf einen Arbeitskreis konnte verzichtet werden.

Die behördeninterne Abstimmung / Abwägung des Entwurfs der städtebaulichen Erhaltungsverordnung ist abgeschlossen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

 

Anhänge

 

Anlage 1: TÖB-Beteiligung - Liste der eingegangenen Stellungnahmen

Anlage 2: Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Barmbek- Nord

Anlage 3: Begründung zur VO über die Erhaltung baulicher Anlagen in Barmbek- Nord

Anlage 4: Übersichtsplan