Spielplatz Eilbek Von-Essen-Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2782)
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.38
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu der Eingabe Drs. 22-2621 gebeten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Spielplatz ist vollständig mit einem Stabmattenzaun eingefriedet, damit Kinder nicht über die gehölzbestandene Böschung auf die Straße Eilbektal oder in Richtung des Eilbekkanalslaufen können. An den beiden Zugängen wurden bewusst zufallende Schwingtore eingebaut, damit Kinder und Eltern mit Kinderkarren ohne Hilfe auf den Spielplatz kommen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, dass Spielplätze vollständig verriegelt sein müssten. Vielmehr haben Eltern auch auf Kinderspielplätzen ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Die Zugänge sind gut sichtbar und nicht versteckt oder eingewachsen.
Eine Veränderung der Spielkombination kann nicht erfolgen, da diese vom Hersteller für die entsprechende Altersgruppe ein TÜV-Zertifikat erhalten hat und dieses bei einer Veränderung des Spielgerätes mit der Folge von Haftungsfragen entfallen würde. Die vorhandenen Einstiegsmöglichkeiten sind bewusst für die anvisierte Altersgruppe ausgelegt. Eine Beanstandung im Rahmen externer Prüfungen hat es in den letzten Jahren nicht gegeben.
Bei der nächsten Beschaffung von Ersatzteilen wird ein Kleinkinderschaukelsitz mitberücksichtigt und montiert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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