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Spielhaus Jarrestadt Kleine Anfrage nach §24 BezVG von der Fraktion DIE LINKE

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Den Unterlagen des Jugendhilfeausschusses vom 05.11.19 ist zu entnehmen, dass der eingetragene Verein Spielhaus Jarrestadt keinen Finanzantrag für das kommende Jahr gestellt hat. Der Verein hat bisher die Spielothek und Kinderinteressengruppe Jarrestadt betrieben.

Es handelt sich beim Spielhaus Jarrestadt um eine Einrichtung, in der durch ehrenamtliche Tätigkeit Raum für Kinder und Jugendliche geschaffen wird. Von Flohmärkten über Spieleverleih, Veranstaltungen, Grillen und kreative Aktionen ist das Spielhaus ein Treffpunkt für Jung und Alt. Das Spielhaus Jarrestadt leistet einen wichtigen Beitrag für den kulturellen Austausch in unserem Quartier und macht den Stadtteil Winterhude lebenswert.

Vor diesem Hintergrund und der zunehmenden „Digitalisierung in den Kinderzimmern“ leisten derlei Einrichtungen einen wertvollen Beitrag für einen selbstbestimmten und gemeinschaftlich zu nutzenden Erfahrungsspielraum für Kinder und Jugendliche und entlasten darüber hinaus die Familien im Alltag.

Der fehlende Antrag auf Finanzierung für das kommende Jahr lässt die Frage offen, wie dieser kulturelle Beitrag weitergeführt werden soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Ist bekannt, welche Auswirkungen der fehlende Finanzantrag für das kommende Jahr auf die Angebotssituation des Spielhaus Jarrestadt e.V. hat? Wurden ggfs. bereits Handlungsoptionen für einen Erhalt der Angebote erarbeitet? Falls ja: welche? Falls nein: Warum nicht?

Das Bezirksamt geht davon aus, dass dies keinen Einfluss auf die Angebotssituation hat und das Angebot weiterhin besteht. Sofern die Eigenmittel des Trägers in 2020 nicht auskömmlich sind, kann auch unterjährig ein Antrag auf eine Zuwendung gestellt werden. Aufgrund der geringen Zuwendungshöhe könnte dies beim JHA nachbeantragt werden.

  1. Wird dem Verein Unterstützung für die Erstellung der Verwendungsnachweise für die Finanzierung 2019 angeboten um einer Vollstreckung, wie sie mit den Finanzmitteln 2018 durchgeführt wird, zu verhindern?

Das Bezirksamt unterstützt alle Träger bei der Erstellung und Abrechnung der Verwendungsnachweise, soweit dies gewünscht und nachgefragt wird.

  1. Hat das Bezirksamt bereits andere Vereine gefragt, ob sie Angebote von Spielhaus Jarrestadt e.V. übernehmen können?

Nein.

  1. Welche Auswirkungen wird das Einstellen der Angebote durch Spielhaus Jarrestadt e.V. auf die Nutzer_innen im Quartier haben?

Das Bezirksamt geht davon aus, dass das Angebot des Stadtteiltreffs Stammannstraße weiterhin bestehen bleibt und damit eingeschlossen auch das Angebot der Spielothek.

26.11.2019

Ralf Staack

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Stammannstraße
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