Sozialen Strukturen und Arbeitsgelegenheiten retten! Stellungnahme der Sozialbehörde
Letzte Beratung: 14.12.2023 Bezirksversammlung Ö 5.1
Infolge von Kürzungen und Umschichtungen von Fördermitteln im Bundeshaushalt sowie daraus folgenden Kürzungen plant das Jobcenter team.arbeit.hamburg die Zuschüsse zu sogenannten AGH-Plätzen (Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose) so zu kürzen, dass von aktuell etwa 1.460 besetzten Stellen nur noch mindestens 800 garantiert werden können. Wenn dies so umgesetzt wird, könnten gleich mehrere etablierte Projekte in Hamburg-Nord in Gefahr geraten. Betroffen wären insbesondere:
Die LAG Arbeit Hamburg e.V. (Landesarbeitsgemeinschaft der Beschäftigungsträger in Hamburg) schreibt zu den Projekten:
„Dabei leisten AGH-Projekte einen wichtigen Beitrag für die soziale Infrastruktur: Mit ihren Dienstleistungen und Produkten verbessern sie die Teilhabe für Menschen mit geringem Einkommen: Stadtteilcafés, Sozialkaufhäuser, Fahrrad- und Holzwerkstätten, Naturschutz, Schreibbüros, etc. sind nur einige Bespiele. Mit dem Wegfall verliert Hamburg viele tolle Projekte gerade in Armutsregionen.“
Zu berücksichtigen ist, dass nicht nur die Personen, die eine AGH-Stelle innehaben, von einer Streichung betroffen sind. Diese wirkt sich auch auf die Anleiter*innen in den Projekten, die Familien der Beschäftigten und nicht zuletzt auf das gesamte soziale Umfeld der Projekte aus.
So nutzen das Sozialkaufhaus Spenda Bel in Barmbek täglich 50 Kund*innen, weitere besuchen den Laden, ohne etwas zu kaufen. Für diese Menschen bräche nicht nur eine für sie erschwingliche Einkaufsmöglichkeit weg, sie verlieren auch einen sozialen Ankerpunkt in der Nähe ihres Quartiers.
Die sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung der eingeführten AGH-Maßnahmen für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt darf nicht dazu führen, dass viele Menschen am Ende ohne auch für sie persönlich wichtige Beschäftigung dastehen.
Die Sozialbehörde muss nach Wegen suchen, um eine auskömmliche übergangslose Weiterförderung bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der bereits bestehenden AGH-Maßnahmen zum Wohle der Beschäftigten und der Quartiere zu erreichen. Dies ist genauso im Interesse der Menschen, die sich bereits in einer laufenden AGH-Maßnahme befinden wie auch insgesamt im Interesse der Stadtteile, zu deren elementarer sozialer Infrastruktur die Einrichtungen gehören.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration auf,
Für die GRÜNE Fraktion: Timo B. Kranz, Dr. Anıl Kaputanoğlu
Für die SPD-Fraktion: Angelika Bester, Martina Schenkewitz
Für die CDU-Fraktion: Dr. Andreas Schott, Gunther Herwig
Für die Fraktion DIE LINKE: Angelika Traversin, Dino Ramm
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Dr. Wieland Schinnenburg
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II, die neben der öffentlich geförderten Beschäftigung nach § 16 i SGB II ein wichtiges Instrument des Sozialen Arbeitsmarktes sind, werden ausschließlich aus Bundesmitteln (SGB II) in alleiniger Verantwortung von Jobcenter – team.arbeit.hamburg finanziert. In welchem Umfang diese Instrumente in 2024 eingesetzt werden können, hängt daher entscheidend vom Budget ab, das Jobcenter seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das kommende Jahr zugewiesen wird.
Um vor dem Hintergrund der angekündigten Einsparungen im SGB II den Trägern von AGH frühzeitig ein Höchstmaß an Planungssicherheit für das kommende Jahr zu geben, hat Jobcenter team.arbeit.hamburg entschieden, ab 01. Februar 2024 die Absicherung von 800 AGH-Plätzen zu garantieren und das Antragsverfahren einzuleiten. Damit kann die rechtzeitige Besetzung dieser 800 Plätze durch Zuweisung von Jobcenter team.arbeit.hamburg nach eingehender individueller Beratung der Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger gewährleistet werden. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Budgetzuteilung, soll dann geprüft werden, ob weitere AGH realisiert werden können.
Die durch das Bundesministerium der Finanzen angekündigte Haushaltssperre ist für Förderleistungen nach dem SGB II aufgehoben. Trotz Aufhebung der Haushaltssperre steht die endgültige Verabschiedung des Bundeshaushaltes weiterhin aus, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter zur tatsächlichen Mittelausstattung getroffen werden können.
Daher ist es zum aktuellen Zeitpunkt auch nach wie vor noch nicht möglich, Festlegungen zur genauen Zahl der für 2024 möglichen weiteren AGH bzw. Aussagen über die Fortführung der hier in Rede stehenden AGH-Plätze zu treffen. Es ist jedoch weiterhin vorgesehen, bis zu 25 % des Eingliederungsbudgets für die Maßnahmen des sozialen Arbeitsmarktes bereitzustellen.
Auf Grund der Fokussierung auf das arbeitsmarktpolitisch wirksamere und für die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sowie für die Arbeitgeber attraktivere Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II und der allgemeinen Kostenentwicklung im Bereich des SGB II wird es jedoch voraussichtlich nicht möglich sein, dass alle bestehenden 1.600 AGH-Plätzte fortgeführt werden können.
Jobcenter team.arbeit.hamburg steht zu den weiteren Entwicklungen in einem engen Austausch mit der Sozialbehörde und der Agentur für Arbeit.
Sobald die Rahmenbedingungen zuverlässig vorliegen, werden die betroffenen Träger kurzfristig informiert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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