Soziale Erhaltungsverordnung "Barmbek-Süd"
hier: Zustimmung zum Verordnungsentwurf
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 10. September 2019 einen Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Stadtteile Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und den Ortsteil Jarrestadt im Stadtteil Winterhude gefasst, der am 17. September 2019 im Amtlichen Anzeiger (S. 1265-1266) bekannt gemacht wurde.
Zur Vorbereitung hatte das Bezirksamt Hamburg-Nord mit einer Plausibilitätsuntersuchung die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung in den o.g. Untersuchungsgebieten durch das Gutachterbüro ‚F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH' prüfen lassen. Im Ergebnis sah der Gutachter ausreichende Indizien dafür, dass im Untersuchungsgebiet die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB vorliegen und hat empfohlen, die nächsten Verfahrensschritte für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung einzuleiten.
Der Stadtentwicklungsausschuss ist in seiner Sitzung am 25. April 2019 (Drs.-Nr. 20-6843) der gutachterlichen Empfehlung einstimmig gefolgt und hat eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss weiteregegeben. Dieser ist der Hauptausschuss am 07. Mai 2019 (Drs.-Nr. 20-6891) ebenfalls einstimmig gefolgt.
Da die Zuständigkeit für die Durchführung einer Repräsentativuntersuchung bei der Fachbehörde liegt, hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit Datum 09. Mai 2019 die Fortführung des Verfahrens für einen Aufstellungsbeschluss und die Durchführung einer repräsentativen Haushaltsbefragung für eine Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (WSB) angemeldet.
Nach Schaffung der formalen Voraussetzungen hat WSB das Gutachterbüro ALP, Institut für Wohnen und Stadtentwicklung, Hamburg, mit der Durchführung einer „Repräsentativuntersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Jarrestadt“ beauftragt.
Das Ergebnis der Untersuchung beinhaltet das Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung. Die Gutachter stellen das kombinierte Vorhandensein von Verdrängungs- und Aufwertungspotenzialen sowie einen vorhandenen Verdrängungsdruck fest. Für das Untersuchungsgebiet sind negative städtebauliche Folgen zu befürchten, sollte es zukünftig zu weiteren Verdrängungsprozessen kommen. Zusätzlich wird der Erlass von drei eigenen Sozialen Erhaltungsverordnungen empfohlen.
Das Gutachterbüro ALP hat die Ergebnisse der Repräsentativerhebung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.09.2020 (Drs.-Nr. 21-1444) vorgestellt. Die Verwaltung hat in der Folge die Verordnung zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Soziale Erhaltungsverordnung) für jedes der drei Gebiete erarbeitet.
Der Entwurf der Verordnung und die Begründung für das Gebiet „Barmbek-Süd“ befinden sich in der Anlage.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, den Entwurf der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd“ zur Kenntnis zu nehmen und eine Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung Hamburg-Nord auszusprechen.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleiter