21-4531

Sondernutzungsgebühr für Kitas auf Spielplätzen nicht erheben Anträge der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.11.2023
06.09.2023
Ö 8.1
21.06.2023
15.06.2023
Sachverhalt

 

Der Senat hat eine Fachanweisung verabschiedet, nach denen die Bezirksämter verpflichtet sind, Gebühren für die Nutzung von Spielplätzen zu verlangen. Diese Regelung, zu der die Bezirksversammlung zuvor nicht angehört worden ist, wird zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand bei Verwaltung und Trägern führen. Im Übrigen ist es das falsche Signal, Kitas mit zusätzlichen Abgaben zu belasten.

Eine Rechtfertigung dieser Fachanweisung folgt nicht aus dem Bundesrecht. Danach ist vorgeschrieben, dass Kitas für ihre Krippenkinder eine Außenfläche zum Spielen vorhalten müssen. In Hamburg bekommen Kitas ohne Außenfläche eine Betriebserlaubnis, wenn ein gut erreichbarer öffentlicher Spielplatz in der Nähe liegt, um einen raschen Ausbau von Kitaplätzen sicherzustellen. Diese wichtige Regelung wird unterlaufen, wenn dafür eine Gebühr erhoben wird.

Erwägenswert ist, Kitas, die keine Außenspielflächen haben, von der entsprechenden Position bei der Zuwendung durch die Stadt auszunehmen. Der einbehaltene Betrag könnte dann zweckgebunden an die Bezirke zur Pflege öffentlicher Spielplätze ausgekehrt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass die Fachanweisung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren für öffentliche Spielplätze aufgehoben wird und andere Möglichkeiten zur Gleichbehandlung von Kitas mit und ohne Außenspielflächen gefunden werden.

 

Claus-Joachim Dickow
Robert Bläsing
Lars Jessen
Dr. Wieland Schinnenburg
(Bezirksabgeordnete, FDP-Fraktion)

 

Anhänge

 

Keine