22-0558

Sondermittel 2025 Hier: Stavenhagenhaus – Umsetzung der Drs. 22-0496 (Cafénutzung im Stavenhagenhaus – Umsetzung im Rahmen der gutachterlichen Prüfung auf den Weg bringen)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 07.01.2025 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt schlägt vor dem Bezirksamt bis zu € 1000,- aus bezirklichen Sondermitteln für die Durchführung einer Veranstaltung gem. Drs. 22-0496 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Bezirksversammlung hat am 12.12.24 die Drs. 22-0496 beschlossen. Unter Punkt 2 wird das Bezirksamt aufgefordert:

dass umgehend ein Prozess eingeleitet wird, in dem sich das Bezirksamt, die örtliche Politik, die engagierten und interessierten Initiativen vor Ort unter Begleitung durch eine externe Moderation über die Inhalte des Gutachtens austauschen, sich gemeinsam über das weitere Vorgehen und insbesondere die Ausgestaltung der Ausschreibung für den Betrieb eines Cafés im

Stavenhagenhaus verständigen.

 

Um diesen Auftrag umzusetzen, plant das Bezirksamt eine Veranstaltung in Groß Borstel mit den entsprechenden Akteuren. Mit der Moderation und Organisation soll die Steg beauftragt werden, die bereits im Stadtteil aktiv ist und somit Akteure und örtliche Verhältnisse kennt.

 

Ein solcher Auftrag ist nicht durch die bestehenden Verträge mit der Steg (Stichwort Quartiersmanagement im Kontext von RISE) abgedeckt. Insofern benötigt das Bezirksamt Mittel, um die Steg zu beauftragen. Kosten fallen an für die Steg, ggf. eine Raummiete und kleines Catering.

 

Insgesamt geht das Bezirksamt von Kosten zwischen € 500,- bis maximal 1000,- aus und bittet die Bezirksversammlung diese zur Verfügung zu stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Bezirksamtes zu, bis zu

1000,- aus bezirklichen Sondermitteln für die Durchführung einer Veranstaltung in Groß Borstel entsprechend der Drs. 22-0496.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.01.2025
Ö 5.2
Anhänge

 

Keine 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.