Skaterbahn für Klein Borstel/Ohlsdorf
Seit dem Bezug der Wohnungen im Neubaugebietes Ohlsdorf 12 im Jahre 2008 wird immer deutlicher, dass für die kleineren Kinder gute Spielplätze vorhanden sind. Allerdings möchten nicht nur kleine Kinder, sondern auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusätzliche Angebote für Sport und Freizeit in Klein Borstel oder zumindest in unmittelbarer Nähe nutzen können. In Gesprächen mit den Betroffenen wurde der Wunsch nach einer Skaterbahn geäußert. Derzeit gibt es neben dem Kinderspielplatz am Sodenkamp nur eine kleine Anlage mit einem Basketballkorb.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welche Voraussetzungen sind notwendig, um eine Skateranlage zu errichten?
Für eine Skateranlage wird nach hiesiger Auffassung eine Fläche mit dem Planrecht „Öffentliche Grünanlage, Kinderspielplatz“ benötigt – weitere Voraussetzung ist die Verfügbarkeit von Haushaltsmittel für Planung, Bau und Unterhaltung der Anlage.
2. Sieht die Verwaltung im Stadtteil Ohlsdorf eine Möglichkeit, eine Skateranlage einzurichten? Wenn ja, wo?
Nein
3. Welche Kosten sind mit dem Bau einer Skateranlage verbunden?
300.000 – 500.000 € Planungs- und Baukosten
4. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit,
Nein. Zudem ist in der Gemarkung Klein-Borstel ein Flurstück mit der Nummer 886 unbekannt, bei der Wellingsbütteler Landstraße 73 handelt es sich um ein Betriebsgelände in einem Landschaftsschutzgebiet, weitere Versiegelungen sind hier nicht statthaft.
Nein, die Fläche ist zu klein.
Nein. Der Spielplatz liegt in einem Landschaftsschutzgebiet, weitere Versiegelungen sind auch hier nicht statthaft.
Michael Werner-Boelz 28.05.2020
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