Sitzungen der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse
unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Regelungsvorgaben
Der Vorsitz der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat Festlegungen getroffen, die seitens der Geschäftsstelle wie folgt an das Bezirksamt herangetragen worden sind:
1) Das Präsidium hat einvernehmlich beschlossen, dass die Bezirksversammlung bis mindestens zum Jahresende 2020 - wenn möglich- in der Sporthalle Hamburg tagen soll. Die Termine müssten entsprechend reserviert sowie weitere organisatorische Schritte veranlasst werden.
2) Außerdem besteht Einvernehmen, dass ab sofort sämtliche Fachausschüsse, die vor der Sommerpause Corona-bedingt nicht getagt haben, entsprechend der vorgesehenen Jahresplanung wieder tagen können. Die Fraktionen sollen hierüber über die Geschäftsstelle der BV in Kenntnis gesetzt werden
3) Im Rahmen des Hauptausschusses am 11.08 soll zudem diskutiert werden, ob und wie wir die BV und die Fachausschüsse wieder für Publikum öffnen. Vor allem mit Blick auf die Fachausschüsse bittet das Präsidium das Bezirksamt daher, um eine Einschätzung zu den Raumkapazitäten des Großen Sitzungssaals. Hier ist insbesondere interessant, wie viele Personen unter Beachtung der aktuellen Bestimmungen und Einhaltung der Hygiene-Regeln dort Platz finden.
Das Bezirksamt nimmt zu den Punkten 1 und 3 wie folgt Stellung:
zu Punkt 1)
Sitzungsterminplanung Nutzungsperspektive Sporthalle
10.09. Gegenwärtig finden in der Sporthalle Hamburg Umbauarbeiten statt. Inwieweit die Arbeiten rechtzeitig vor dem Sitzungstermin beendet werden können, lässt sich belastbar erst Ende August einschätzen. Als Ausweich-Option stünde die Leichtathletik-Halle zur Verfügung.
22.10. )
) Die Sporthalle steht für beide Sitzungstermine zur Verfügung.
12.11. )
10.12. Dieser Sitzungstermin kollidiert mit einer bereits bestätigten Konzertveranstaltung. Inwieweit diese Veranstaltung durchgeführt oder möglicherweise verlegt oder abgesagt werden könnte/müsste, hängt von der weiteren Pandemieentwicklung ab. Das lässt sich erst in zeitlicher Nähe zum Termin bestimmen. Eine ggf. alternativ erforderliche werdende Inanspruchnahme der Leichtathletikhalle würde an diesem Termin Nutzungskonflikte mit dem Sportbetrieb auslösen.
zu Punkt 3)
Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse ohne Beteiligung der Öffentlichkeit können unter Beachtung allgemeingültiger Hygienemaßnahmen stattfinden, wenn
- raum-organisatorisch ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zwischen den Sitzungsteilnehmenden gewährleistet werden kann,
- Händeschütteln und Körperkontakt unterbleiben und
- Die Niesetikette eingehalten wird (Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge).
In der Hausverfügung vom 05.Juni 2020 ist seitens des Bezirksamtes darüber hinaus festgelegt:
An die Durchführung von Sitzungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit sind erweitere Anforderungen gestellt, die sich nach den Maßgaben der HmbSARS-Co-V-2-EindämmungsVO bestimmen. Nähere Einzelheiten dazu sind der beigefügten
- Anlage 1 „Gesetzlich vorgeschriebene Hygienemaßnahmen für Sitzungen mit Teilnahme der Öffentlichkeit“,
- Anlage 2 „Aktualisierte Hinweise an die Bezirksämter zu Bezirksversammlungs- und Ausschuss-Sitzungen auf der Basis der HmbSARS-Co-V-2-EindämmungsVO vom 30.06.2020, zuletzt geändert am 24.07.2020“ des Amtes Bezirksverwaltung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie dem
- Schutzkonzept für die Mitbenutzung des Sitzungssaals im Bezirksamt Hamburg-Nord gemäß HmbSARS-CoV-2- zur Nutzung im Rahmen der DA Nutzungsentgelte der Bezirksämter
zu entnehmen.
Raum-organisatorische Anforderungen, Mindestabstände
Der Raum für die Durchführung des Sitzung sollte so groß sein, dass alle Mitglieder sowie die zulässigen weiteren Anwesenden (Vertreter der Presse, interessierte Zuschauer) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Mindestabstände darin Platz finden.
Die Sitzplätze der Teilnehmenden müssen so angeordnet werden, dass ein Abstand zu Sitznachbarn von mind. 1,5m nach allen Seiten eingehalten wird.
Der Große Sitzungssaal, Robert-Koch-Straße 17, verfügt über eine Grundfläche inklusive Besucherempore von insgesamt ca. 230 m² (Saal 200 m2; Empore 30 m²).
Für nicht öffentliche Sitzungen können bei einem mit Tischen und Stühlen möblierten Großen Sitzungsaal insgesamt ca. 23 Personen an der Sitzung teilnehmen. Nur mit Stühlen möbliert fänden ca. 40 Personen Platz.
Bei Sitzungen mit zugelassener Öffentlichkeit handelt es sich um eine Veranstaltung im Sinne der Eindämmungsverordnung. Danach bestimmt sich die Teilnehmerzahl nach dem Schlüssel 1 Person/10 m². Es setzt zudem die Erstellung eines Hygienekonzeptes voraus. Für den Großen Sitzungssaal bedeutet dies, dass in Sitzungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eine Teilnehmerzahl von 23 Personen in keinem Fall überschritten werden darf.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz