Situation Bordellbetrieb Marschnerstieg 1
Kleine Anfrage 21-0077 von Herrn Stefan Baumann, CDU
Im kleinen, in fußläufiger Reichweite zum U-Bahnhof Hamburger Straße gelegenem, Gewerbegebiet Marschnerstieg befindet sich in der Hausnummer 1 seit mittlerweile ZEHN Jahren ein Bordellbetrieb. Seit einigen Jahren sorgt dieser Betrieb leider auch für durchaus größere Probleme wie gelegentlich erforderliche Polizeieinsätze und Konflikte mit den Gewerbetreibenden in der Nachbarschaft. Hierzu gab es bereits schriftliche Beschwerden seitens der Gewerbetreibenden beim Bezirksamt-Nord, und auch der für die Region gültige Bebauungsplan Barmbek 11 untersagt ausdrückliche Bordelle und bordellähnliche Betriebe in der Gegend.
Im September 2018 war in einer Hamburger Tageszeitung zu lesen, dass das Bezirksamt HH-Nord gemäß Aussage von Herrn Gritz jetzt endlich eingreifen wollte: "Wir sind im Hinblick auf die nicht genehmigte Nutzung bereits tätig geworden und haben eine Verfügung erlassen."
Dennoch scheint der Betrieb des Bordells bis heute zu bestehen. Sowohl im ersten als auch im zweiten Stock des Gebäudes wird wohl der Prostitution nachgegangen, wie es auch an den szenetypischen Namensschildern an den Haustürklingeln erkennbar ist. Das angekündigte Eingreifen hat somit scheinbar immer noch nicht stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
1.) Ist es richtig, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord erst 2018 eingreifend tätig wurde, obwohl der Betrieb seit 2009 besteht? Wenn nein, wann wurde das Bezirksamtes erstmals aktiv?
Auf entsprechende Informationen aus dem September 2017 wurde der Fall umgehend vom Fachamt Bauprüfung des Bezirkes untersucht. Ergebnis der Untersuchung waren zwei Ordnungsverfügungen, die im Januar bzw. März 2018 ergingen. Darin wurde der Eigentümer der Immobilie aufgefordert, bestehende Miet- und Nutzungsverhältnisse mit Personen, die die genannten Räumlichkeiten der Prostitution zur Verfügung stellen bzw. nutzen, mit sofortiger Wirkung zu beenden. Nach den dem Bezirksamt Hamburg-Nord vorliegenden Informationen ist eine daraufhin ergangenen Räumungsklage des Eigentümers noch vor Gericht anhängig; dieser Rechtsstreit, an dem der Bezirk nicht beteiligt ist, ist noch nicht abgeschlossen.
2.) Warum ist der Bordellbetrieb allem Anschein nach noch immer aktiv? Wie ist der aktuelle Sachstand?
Im Verfahren wurde am 25.09.2018 ein Zwangsgeld i.H.v. 10.000,- EUR festgesetzt, das jedoch ruht, da der Eigentümer sein Bestreben zur Räumung der Mietfläche regelmäßig darlegt. Da eine Einigung jedoch nicht erzielt wurde und auch eine Kündigung zu keinem Erfolg führte, war der Weg einer Räumungsklage erforderlich (s.o.).
3.) Gab oder gibt es gerichtliche oder anderweitige Auseinandersetzung zwischen den mutmaßlichen Bordellbetreibern und dem Bezirksamt Hamburg-Nord? Wenn ja, bitte Art, Umfang und aktuellen Stand, ggfls. auch mit Drucksachennummer, mitteilen?
Gerichtliche Auseinandersetzungen bzw. anderweitige Auseinandersetzungen liegen nicht vor. Verfahrensbeteiligter nach § 13 Abs. 1 HmbVwVfG ist zudem allein der jeweilige Eigentümer des Grundstückes, gegen den sich auch der Verwaltungsakt richtet.
4.) Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt Hamburg-Nord über Eingaben und Beschwerden in letzter Zeit?
Neben der in der Kleinen Anfrage aufgeführten anonymen Beschwerde der „Gemeinschaft der Gewerbebetriebe Marschnerstieg/Holsteinischer Kamp“ vom 18.09.2017 ging am 26.09.2018 ein Schreiben von einer Privatperson ein, die sich über die bordellartige Tätigkeit im Kontext mit der Nutzung des Gebäudes beschwerte. Weitere Eingaben und Beschwerden, den Bordellbetrieb betreffend, liegen nicht vor.
5.) Gibt es eine Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord und anderen Dienststellen der Stadt (z.B. Polizei) und wenn ja, welche?
Ja, im Vorwege der Nutzungsuntersagung wurde am 11.01.2018 das PK31 involviert. Das zuständige Polizeikommissariat (Revierführer sowie der zuständige Stadtteilpolizist) wurden zudem im Weiteren über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden gehalten.
Auch mit der BASFI wurde sich über die mögliche Nutzung eines Kinderhortes ausgetauscht. Eine Begehung der BASFI am 16.11.2018 vor Ort ergab, dass keine ungenehmigte Kita in dem Haus betrieben wird.
6.) Gemäß des gültigen B-Plans Barmbek 11 sind Bordelle und bordellähnliche Betriebe in der Gegend unzulässig. Welche Schritte will das Bezirksamt zur Durchsetzung dieser Vorgabe des B-Plans unternehmen? Gibt es ein anvisiertes Datum, zu dem der Betrieb endgültig eingestellt sein soll? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum (noch) nicht?
Vgl. Antwort zu Ziffer 1. Auf entsprechende Erkenntnisse werden umgehende Ermittlungen eingeleitet, geeignete Maßnahmen in jedem Einzelfall ergriffen.
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