Sichere Schulwegquerung an der Stadtteilschule Winterhude im Wiesendamm (Bezirksroute 24) und Anordnung von Tempo 30 im Schulwegabschnitt - Antrag der Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 17.11.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 5.10
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Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Wer beantragt was? Die Volt-Fraktion möchte, dass ein Zebrastreifen nahe der Stadtteilschule Winterhude (Wiesendamm) gebaut wird. Vor der Schule soll außerdem in Zukunft Tempo 30 gelten. Worum geht es? Vor der Schule gibt es aktuell keine direkte Möglichkeit für Kinder, die Straße zu überqueren. Was soll erreicht werden? Die Straße soll sicherer für Kinder werden. Warum ist das wichtig? Bereits seit 2019 wünschen Bürger*innen sich eine Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Schule. |
Im Abschnitt des Wiesendamms zwischen Borgweg und Saarlandstraße fehlen auf Höhe der Stadtteilschule Winterhude gesicherte Querungen. Derartige Querungen liegen aktuell an den signalisierten Knoten Wiesendamm/Saarlandstrasse sowie am Knoten Wiesendamm/Goldbekufer, also jeweils 300-500 m von der Schule entfernt.
Ein Zebrastreifen schafft eine eindeutige Vorrangregelung, verkürzt Entscheidungszeiten für Kinder, erhöht die Sichtbarkeit und bündelt Querungen an einer klar erkennbaren Stelle. Er schließt damit die dokumentierte Lücke zwischen den signalisierten Knoten.
Die Richtungsfahrbahnen des Wiesendamms sind im betroffenen Abschnitt durch einen begrünten Mittelbereich getrennt. Die Querung muss folglich als ein durchgehender Fußgängerüberweg über beide Fahrbahnen geplant werden.
Im Februar und April 2019 war, nach einer BürgerInneneingabe und einer ablehnenden Stellungnahme der Polizei (PK 332, Drs. 20-6671), diese Querung bereits Thema im Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude. Auf Antrag der Fraktion Die Linken traf der Regionalausschuss einstimmig den nachfolgenden Beschluss: "Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Querungssituation auf dem Wiesendamm an der Einmündung Meerweinstraße noch einmal geprüft wird - mit dem Ziel, eine eindeutige Vorrangregelung für FußgängerInnen zu schaffen. Diese Prüfung soll vor allem unter dem Aspekt stattfinden, dass es sich bei den FußgängerInnen in überwiegender Zahl um Schülerinnen und Schüler von der Vorschule bis zur Klasse 13 handelt (Drs 20-6757)
Anscheinend wurde das Petitum nicht umgesetzt.
Die zwischenzeitlich geänderte StVO erleichtert die Einrichtung von Zebrastreifen mittlerweile erheblich, da die bisher notwendige "besondere örtliche Gefahrenlage" als Grundlage entfällt. Vor diesem Hintergrund möchten wir (auch vor einem möglichen Baubeginn der Bezirksroute 24) beantragen, dass eine gesicherte Querung über die Wiesendamm beschlossen wird.
Als stark frequentierter Schulweg an einer Schule mit großem Einzugsgebiet nach Barmbek und Winterhude ist zudem die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke auf Höhe der Schule angezeigt. Tempo 30 nach § 45 Absatz 1c StVO senkt Annäherungsgeschwindigkeiten, reduziert Anhaltewege und verringert die Konfliktschwere. Die geplanten Querschnittsmaßen wirken zusätzlich geschwindigkeitsdämpfend, was die Einhaltung fördert. Die Anordnung ist damit geeignet und verhältnismäßig.
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude möge beschließen:
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Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Wer beantragt was? Die Volt-Fraktion möchte, dass ein Zebrastreifen nahe der Stadtteilschule Winterhude (Wiesendamm) gebaut wird. Vor der Schule soll außerdem in Zukunft Tempo 30 gelten. Worum geht es? Vor der Schule gibt es aktuell keine direkte Möglichkeit für Kinder, die Straße zu überqueren. Was soll erreicht werden? Die Straße soll sicherer für Kinder werden. Warum ist das wichtig? Bereits seit 2019 wünschen Bürger*innen sich eine Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Schule. |
Sachverhalt:
Im Abschnitt des Wiesendamms zwischen Borgweg und Saarlandstraße fehlen auf Höhe der Stadtteilschule Winterhude gesicherte Querungen. Derartige Querungen liegen aktuell an den signalisierten Knoten Wiesendamm/Saarlandstrasse sowie am Knoten Wiesendamm/Goldbekufer, also jeweils 300-500 m von der Schule entfernt.
Ein Zebrastreifen schafft eine eindeutige Vorrangregelung, verkürzt Entscheidungszeiten für Kinder, erhöht die Sichtbarkeit und bündelt Querungen an einer klar erkennbaren Stelle. Er schließt damit die dokumentierte Lücke zwischen den signalisierten Knoten.
Die Richtungsfahrbahnen des Wiesendamms sind im betroffenen Abschnitt durch einen begrünten Mittelbereich getrennt. Die Querung muss folglich als ein durchgehender Fußgängerüberweg über beide Fahrbahnen geplant werden.
Im Februar und April 2019 war, nach einer BürgerInneneingabe und einer ablehnenden Stellungnahme der Polizei (PK 332, Drs. 20-6671), diese Querung bereits Thema im Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude. Auf Antrag der Fraktion Die Linken traf der Regionalausschuss einstimmig den nachfolgenden Beschluss: "Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Querungssituation auf dem Wiesendamm an der Einmündung Meerweinstraße noch einmal geprüft wird - mit dem Ziel, eine eindeutige Vorrangregelung für FußgängerInnen zu schaffen. Diese Prüfung soll vor allem unter dem Aspekt stattfinden, dass es sich bei den FußgängerInnen in überwiegender Zahl um Schülerinnen und Schüler von der Vorschule bis zur Klasse 13 handelt (Drs 20-6757)
Anscheinend wurde das Petitum nicht umgesetzt.
Die zwischenzeitlich geänderte StVO erleichtert die Einrichtung von Zebrastreifen mittlerweile erheblich, da die bisher notwendige "besondere örtliche Gefahrenlage" als Grundlage entfällt. Vor diesem Hintergrund möchten wir (auch vor einem möglichen Baubeginn der Bezirksroute 24) beantragen, dass eine gesicherte Querung über die Wiesendamm beschlossen wird.
Als stark frequentierter Schulweg an einer Schule mit großem Einzugsgebiet nach Barmbek und Winterhude ist zudem die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke auf Höhe der Schule angezeigt. Tempo 30 nach § 45 Absatz 1c StVO senkt Annäherungsgeschwindigkeiten, reduziert Anhaltewege und verringert die Konfliktschwere. Die geplanten Querschnittsmaßen wirken zusätzlich geschwindigkeitsdämpfend, was die Einhaltung fördert. Die Anordnung ist damit geeignet und verhältnismäßig.
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude möge beschließen:
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