Sichere Schulwegquerung an der Stadtteilschule Winterhude im Wiesendamm Hier: Antwort des Bezirksamtes auf BV-Beschluss (Drs. 22-1587.1)
Letzte Beratung: 23.02.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1
Die von der Bezirksversammlung erbetene Prüfung einer Fußgängerquerung betrifft den Abschnitt des Wiesendamms, der aktuell durch die Abteilung Tiefbau überplant wird. Die Planung hat auf der Grundlage der durch den Wiesendamm laufenden bezirklichen Radroute das Ziel, die Radverkehrssituation zu verbessern und erfolgt daher auf Basis und durch Finanzierung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr.
Als Ergebnis der Entwurfsplanung wurden die Unterlagen der 1. Planverschickung vom RegA EWi am 6. Mai 2024 zur Kenntnis genommen. In der Folge ist der Abstimmungsprozess weiter vorangeschritten und die für die Schlussverschickung vorgesehene Planung wird in Kürze in den RegA EWi eingebracht werden. Bei Zustimmung der Bezirksversammlung und anschließender Freigabe im Rahmen des Parkplatz-Moratoriums wird dann die Schlussverschickung erfolgen.
Die Planung sieht die Einrichtung einer Fußgängerquerung über den Wiesendamm im genannten Bereich bereits vor. In der 1. Planverschickung war noch ein barrierefreier Ausbau der bereits im Bestand vorhandenen Querungsstelle östlich der Einmündung Meerweinstraße vorgesehen. Aus den Stellungnahmen, insbesondere durch die Hochbahn hinsichtlich der Entfernung zu der neu geplanten Bushaltestelle auf der Nordseite, hat sich eine Überarbeitung dahingehend ergeben, dass die Querungsstelle nun unmittelbar westlich der Einmündung verortet werden soll (siehe unten eingefügter Ausschnitt aus den aktuellen Planunterlagen). Dies dient insbesondere der Schaffung eines sicheren Schulwegs, da die Querung nun den direkten Weg für jene Schüler:innen darstellt, die (zu Fuß oder mit dem Bus) auf der Nordseite des Wiesendamms ankommen. Radfahrende können direkt parallel dazu in dem vorhandenen Durchlass des Mittelstreifens queren.
Im Planungsverlauf wurde zudem die Straßenverkehrsbehörde um eine Einschätzung hinsichtlich der Anordnungsfähigkeit eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) an dieser Querungsstelle gebeten. Diese wird vom zuständigen Polizeikommissariat unter anderem aufgrund der Sichtverhältnisse als nicht gegeben eingestuft. Von Seiten des Bezirksamtes wird die geplante Querungsstelle auch ohne FGÜ als sicher und gut nutzbar eingeschätzt, da die Mittelinsel ermöglicht, beide Fahrstreifen des Wiesendamms getrennt zu überqueren und somit ausreichend Zeitlücken bestehen werden.
Dieser Planauszug ergänzt die textliche Erläuterung und zeigt den aktuellen Abstimmungs-stand der Maßnahme Wiesendamm im Bereich Meerweinstraße mit Hervorhebung der geplanten Querungsstelle. Inhaltliche und zeichnerische Änderungen sind vorbehalten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Keine
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