21-0006

Sichere Schulwege an der Adolph-Schönfelder-Schule - Kinder sollen beide Standorte gut zu Fuß erreichen können!
Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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02.09.2019
20.06.2019
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 25.02.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der SPD- und Grünen Fraktion befasst und einstimmg folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass zur Verbesserung der Sicherheit im Umfeld der beiden Standorte der Adolph-Schönfelder-Schule folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

Standort Brucknerstraße

 

1.Bei der Querung Höhe Mirowstraße wird geprüft, wie diese insbesondere für Auto-fahrende besser kenntlich gemacht werden kann, bspw. durch Aufstellen von rot-weißen Warnbaken.

2.An der Einmündung der Mirowstraße in die Brucknerstraße werden taktile Elemente in den Nebenflächen eingebaut. Die Maßnahme wird in die Liste der Maßnahmen zum Umbau von Straßen eingepflegt.

3.Die Einfahrt zum Schulgrundstück befindet sich direkt gegenüber der Einmündung Mirowstraße. Sie wird aktuell nur noch von Fahrzeugen der Stadtreinigung Hamburg und des Caterers genutzt. Hier soll wieder der frühere Zustand mit einem ausziehbaren Tor hergestellt werden, um ein die Kinder gefährdendes Beparken im Schulbringverkehr und das ungesicherte Queren der Kreuzung durch Kinder zu verhindern.

4.Die unter 3. erwähnte Gehwegüberfahrt vor der Schule wird zurückgebaut, die Bordsteinabsenkung bleibt dabei erhalten.

5.Aus Gründen der Schulwegsicherheit wird die vorhandene Straßenbeleuchtung in der Brucknerstraße zwischen Mirowstraße und Käthnerort, insbesondere im Bereich der Querungsstellen, überprüft und ggf. eine zusätzliche Beleuchtung errichtet.

6.An der Kreuzung Hufnerstraße/Reesestraße/Brucknerstraße wird geprüft, ob orange-farbene Blinklichter angebracht werden können, um besser auf querende Schulkinder aufmerksam zu machen.

 

Standort Zeisigstraße

 

7.Es wird geprüft, ob die sehr groß dimensionierte Kreuzung Friedrichsberger Straße/Dehnhaide an allen vier Armen mit orangefarbenen Blinklichtern ausgestattet werden kann, um besser auf querende Schulkinder aufmerksam zu machen.

8.Der häufige Rückstau führt dazu, dass noch lange nach dem Umschalten auf Rot Fahrzeuge die Kreuzung passieren. Das gefährdet Fußgängerinnen und Fußgänger, die darauf vertrauen, bei Grün sicher queren zu können. Daher werden geeignete Maßnahmen ergriffen, dies zu verhindern (zweites Rotsignal und Haltelinie direkt vor der Fußgängerfurt oder Anpassung der Signalschaltung).

9.Überprüft wird, ob die überbreite Einmündung der Amselstraße in die Friedrichsbeger Straße durch bauliche Veränderungen der Straßeneinmündung - übergangsweise auch mit einfacheren Mitteln - so verändert werden kann, dass ein zu schnelles Einbiegen verhindert wird.

10.Im Einmündungsbereich der Amselstraße und auf dem Gehweg zwischen Amselstraße und Ampel wird häufig falsch und bis direkt an die Einmündung heran geparkt, so dass querende Kinder kaum zu sehen sind. Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um dies effektiv zu verhindern.

11.Es werden Poller oder andere geeignete Absperreinrichtungen an der Friedrichsberger Straße zwischen Zeisig- und Amselstraße installiert, um das rechtswidrige Parken auf dem Gehweg zu verhindern (siehe Foto).

12.Im selben Abschnitt wird mindestens eine weitere Reihe Gehwegplatten verlegt, um den Gehweg zu verbreitern.

 

13.Bei der Querungsstelle in der Von-Essen-Straße zwischen Amsel- und Zeisigstraße wird geprüft, ob stattdessen ein Zebrastreifen angeordnet werden kann. In jedem Fall sind Maßnahmen zu ergreifen, die Querungsstelle besser kenntlich zu machen, in dem beispielsweise taktile Elemente eingearbeitet, die Borde weiß/reflektierend gestaltet und Warnbaken auf der Insel angebracht werden.

14.Vor dem Haupteingang der Adolph-Schönfelder-Schule an der Zeisigstraße wird ein Schutzgitter oder eine andere Art der Absperrung errichtet, um ungesichertes Laufen auf die Fahrbahn zu verhindern.

15.Im Einmündungsbereich der Wohldorfer Straße wird auf der Nordseite falsch geparkt, so dass es zu gefährlichen Situationen kommt. Hier sollen geeignete Maßnahme ergriffen werden, um dies zu verhindern (Sperrflächenmarkierung, Schilder, verstärkte Kontrollen, …).

 

Begründung:

Die Elternvertreter*innen der Adolph-Schönfelder-Schule haben sich an den Stadtteilrat Barm-bek-Süd gewandt, weil der Schulweg im Umfeld beider Standorte der Schule (Zeisigstraße und Brucknerstraße) für zu Fuß gehende Kinder dringend zu verbessern sei. Insbe-sondere die Querung der Amselstraße (Ostende), der Von-Essen-Straße und der Brucknerstraße sei

ge-fährlich durch schnell fahrende und unachtsam sowie zügig abbiegende Fahrzeuge. Wider-rechtlich parkende Autos engen zudem an der Friedrichsberger Straße den Fußweg stark ein.

An den beiden Querungsstellen an der Brucknerstraße Ecke Mirowstraße sowie an der Von-Essen-Straße Ecke Wohldorfer Straße fahren längst nicht alle Fahrzeuge umsichtig. In der

 

Nähe letzterer Stelle gab es sogar vor Kurzem einen Unfall, bei dem ein Kind verletzt wurde.

Das Zu-Fuß-Gehen, insbesondere auf dem Schulweg, sollte unbedingt gefördert werden. Es ist gesund, fördert motorische und andere wichtige Fähigkeiten der Kinder und hilft ihnen, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen.

 

Oft tragen Eltern zu einem hohen Verkehrsaufkommen zu Schulbeginn bei, da sie ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Damit Eltern ihre Kinder öfter und mit einem guten Gefühl zu Fuß zur Schule gehen lassen, statt sie mit dem Auto zu bringen, ist es wichtig, dass sie darauf vertrauen können, dass ihre Kinder sicher unterwegs sind. Daher sollten Maßnahmen ergriffen werden, die den Schulweg sicherer machen.

 

Zu den Punkten 6, 7 und 8 liegt eine abschließende Antwort der Polizei Hamburg (Drs. 20-6939 vom 20.06.2019) und zu den Punkten 5,6,7 und 8 eine Antwort der BWVI (Drs. 20-6917 vom 20.06.2019) vor.

Zu den noch offenen Punkten antwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Standort Brucknerstraße

 

Zu 1.:

Die Brucknerstraße und die Mirowstraße gehören zu einer Tempo-30-Zone. Die „Querungsstelle“ ist eine in Tempo-30-Zonen übliche bauliche Einengung. Die Anordnung von rot-weißen Warnbarken sind Verkehrszeichen und liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.

 

Zu 2.:

Der barrierefreie Umbau der Einmündung wird für das nächste bezirkliche Bauprogramm vorgeschlagen und dem UVV zur Priorisierung vorgelegt. Der Einbau von taktilen Elementen hat jedoch keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

 

Zu 3.:

Die Zuständigkeit für Anordnungen von Fußgängerschutzgittern liegt bei der Straßenverkehrsbehörde. Grundsätzlich werden Fußgängerschutzgitter mit Schiebetoren aufgrund des hohen Unterhaltungsaufwandes nicht mehr eingebaut. Da zudem von einer täglichen Nutzung der Überfahrt auszugehen ist, wird die Wirkung gering sein, d.h. es ist davon auszugehen, dass die Nutzer der Überfahrt (die Schule) nicht sicherstellen können, dass das Fußgängerschutzgitter stets geschlossen ist.

 

Zu 4.:

Die Überfahrt kann nur zurückgebaut werden, wenn diese für die Erschließung des Grundstücks nicht mehr benötigt wird und der Grundstückseigentümer von seinem Recht auf die Überfahrt zurücktritt. Dies ist bislang nicht der Fall. Zudem wird die Zufahrt gemäß 3. „von Fahrzeugen der Stadtreinigung Hamburg und des Caterers genutzt“ weiterhin genutzt und scheint somit zwingend erforderlich.

Bei einem Rückbau der Überfahrt ist das Bord auf die Regelhöhe zu setzen. Niedrigere Bordhöhen sind nur bei Fußgängerquerungen und reinen Feuerwehrzufahrten zulässig (Bestandsituationen können dabei abweichen).

 

Standort Zeisigstraße

 

Zu 9.:

Dies erfordert eine Planung. Die Maßnahme wird für das nächste bezirkliche Bauprogramm vorgeschlagen und dem UVV zur Priorisierung vorgelegt.

 

Zu 10.:

Dieser Punkt liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde (Überwachung und ggf. Anordnung von Absperrelementen).

 

Zu 11.:

Dieser Punkt liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde (Überwachung und ggf. Anordnung von Absperrelementen).

 

Zu 12.:

Der Vorschlag wird in das Sonderprogramm Förderung des Fußverkehrs aufgenommen. Aufgrund von Verzögerungen bei anderen Maßnahmen ist voraussichtlich eine zeitnahe Umsetzung möglich.

 

Zu 13.:

Die Querungsstelle befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Hier kann entsprechend geltender Richtlinie kein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden.

Der Einbau von taktilen Elementen hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Ein barrierefreier Ausbau der Querung würde wegen zu geringer Breite der Mittelinsel den Rückbau dieser bedeuten oder den kompletten Umbau des Straßenabschnitts mit der Fällung von Bäumen erfordern. Die Querungsstelle ist, auch wenn sie nicht den aktuellen Vorgaben entspricht, gut erkennbar und übersichtlich gestaltet. Daher schlägt das Fachamt diese Maßnahme derzeit nicht für das bezirkliche Bauprogramm vor.

 

Zu 14.:

Die Anordnung eines Fußgängerschutzgitters liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Dies würde den Gehweg jedoch so einengen, dass die Barrierefreiheit nicht mehr gegeben ist. Es sollten durch die Schule eigene Maßnahmen im Bereich der großzügigeren Vorfläche geprüft werden.

 

Zu 15.:

Dieser Punkt liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde (Überwachung und ggf. Anordnung von Verkehrszeichen).

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Ralf Staack