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Sichere Schulwege an der Adolph-Schönfelder-Schule - Kinder sollen beide Standorte gut zu Fuß erreichen können!
Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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02.09.2019
20.06.2019
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 25.02.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der SPD- und Grünen Fraktion befasst und einstimmg folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass zur Verbesserung der Sicherheit im Umfeld der beiden Standorte der Adolph-Schönfelder-Schule folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

Standort Brucknerstraße

 

1.Bei der Querung Höhe Mirowstraße wird geprüft, wie diese insbesondere für Auto-fahrende besser kenntlich gemacht werden kann, bspw. durch Aufstellen von rot-weißen Warnbaken.

2.An der Einmündung der Mirowstraße in die Brucknerstraße werden taktile Elemente in den Nebenflächen eingebaut. Die Maßnahme wird in die Liste der Maßnahmen zum Umbau von Straßen eingepflegt.

3.Die Einfahrt zum Schulgrundstück befindet sich direkt gegenüber der Einmündung Mirowstraße. Sie wird aktuell nur noch von Fahrzeugen der Stadtreinigung Hamburg und des Caterers genutzt. Hier soll wieder der frühere Zustand mit einem ausziehbaren Tor hergestellt werden, um ein die Kinder gefährdendes Beparken im Schulbringverkehr und das ungesicherte Queren der Kreuzung durch Kinder zu verhindern.

 

4.Die unter 3. erwähnte Gehwegüberfahrt vor der Schule wird zurückgebaut, die Bordsteinabsenkung bleibt dabei erhalten.

5.Aus Gründen der Schulwegsicherheit wird die vorhandene Straßenbeleuchtung in der Brucknerstraße zwischen Mirowstraße und Käthnerort, insbesondere im Bereich der Querungsstellen, überprüft und ggf. eine zusätzliche Beleuchtung errichtet.

6.An der Kreuzung Hufnerstraße/Reesestraße/Brucknerstraße wird geprüft, ob orange-farbene Blinklichter angebracht werden können, um besser auf querende Schulkinder aufmerksam zu machen.

 

 

Standort Zeisigstraße

 

7.Es wird geprüft, ob die sehr groß dimensionierte Kreuzung Friedrichsberger Straße/Dehnhaide an allen vier Armen mit orangefarbenen Blinklichtern ausgestattet werden kann, um besser auf querende Schulkinder aufmerksam zu machen.

8.Der häufige Rückstau führt dazu, dass noch lange nach dem Umschalten auf Rot Fahrzeuge die Kreuzung passieren. Das gefährdet Fußgängerinnen und Fußgänger, die darauf vertrauen, bei Grün sicher queren zu können. Daher werden geeignete Maßnahmen ergriffen, dies zu verhindern (zweites Rotsignal und Haltelinie direkt vor der Fußgängerfurt oder Anpassung der Signalschaltung).

9.Überprüft wird, ob die überbreite Einmündung der Amselstraße in die Friedrichsbe-ger Straße durch bauliche Veränderungen der Straßeneinmündung - übergangsweise auch mit einfacheren Mitteln - so verändert werden kann, dass ein zu schnelles Ein-biegen verhindert wird.

10.Im Einmündungsbereich der Amselstraße und auf dem Gehweg zwischen Amselstraße und Ampel wird häufig falsch und bis direkt an die Einmündung heran geparkt, so dass querende Kinder kaum zu sehen sind. Es werden geeignete Maßnahmen ergrif-fen, um dies effektiv zu verhindern.

11.Es werden Poller oder andere geeignete Absperreinrichtungen an der Friedrichsberger Straße zwischen Zeisig- und Amselstraße installiert, um das rechtswidrige Parken auf dem Gehweg zu verhindern (siehe Foto).

12.Im selben Abschnitt wird mindestens eine weitere Reihe Gehwegplatten verlegt, um den Gehweg zu verbreitern.

 

13.Bei der Querungsstelle in der Von-Essen-Straße zwischen Amsel- und Zeisigstraße wird geprüft, ob stattdessen ein Zebrastreifen angeordnet werden kann. In jedem Fall sind Maßnahmen zu ergreifen, die Querungsstelle besser kenntlich zu machen, in dem beispielsweise taktile Elemente eingearbeitet, die Borde weiß/reflektierend gestaltet und Warnbaken auf der Insel angebracht werden.

14.Vor dem Haupteingang der Adolph-Schönfelder-Schule an der Zeisigstraße wird ein Schutzgitter oder eine andere Art der Absperrung errichtet, um ungesichertes Laufen auf die Fahrbahn zu verhindern.

15.Im Einmündungsbereich der Wohldorfer Straße wird auf der Nordseite falsch geparkt, so dass es zu gefährlichen Situationen kommt. Hier sollen geeignete Maßnahme ergriffen werden, um dies zu verhindern (Sperrflächenmarkierung, Schilder, verstärkte Kontrollen, …).

 

 

Begründung:

Die Elternvertreter*innen der Adolph-Schönfelder-Schule haben sich an den Stadtteilrat Barm-bek-Süd gewandt, weil der Schulweg im Umfeld beider Standorte der Schule (Zeisig-straße und Brucknerstraße) für zu Fuß gehende Kinder dringend zu verbessern sei. Insbe-sondere die Querung der Amselstraße (Ostende), der Von-Essen-Straße und der Bruckner-straße sei

ge-fährlich durch schnell fahrende und unachtsam sowie zügig abbiegende Fahr-zeuge. Wider-rechtlich parkende Autos engen zudem an der Friedrichsberger Straße den Fußweg stark ein.

An den beiden Querungsstellen an der Brucknerstraße Ecke Mirowstraße sowie an der Von-Essen-Straße Ecke Wohldorfer Straße fahren längst nicht alle Fahrzeuge umsichtig. In der

 

Nähe letzterer Stelle gab es sogar vor Kurzem einen Unfall, bei dem ein Kind verletzt wurde.

Das Zu-Fuß-Gehen, insbesondere auf dem Schulweg, sollte unbedingt gefördert werden. Es ist gesund, fördert motorische und andere wichtige Fähigkeiten der Kinder und hilft ihnen, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen.

 

Oft tragen Eltern zu einem hohen Verkehrsaufkommen zu Schulbeginn bei, da sie ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Damit Eltern ihre Kinder öfter und mit einem guten Gefühl zu Fuß zur Schule gehen lassen, statt sie mit dem Auto zu bringen, ist es wichtig, dass sie darauf vertrauen können, dass ihre Kinder sicher unterwegs sind. Daher sollten Maßnahmen ergriffen werden, die den Schulweg sicherer machen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 als zentrale Straßenverkehrsbehörde nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 31 zur Beschlussempfehlung gemeinsam Stellung. Dabei wird nur auf die im eigenen Zuständigkeitsbereich liegenden Punkte eingegangen.

 

Die Unfalluntersuchung gem. elektronischer Unfallstreckenkarte (EUSKA) ergab für den zu ver-anschlagenden Zeitraum von 3 Jahren in den angesprochenen Bereichen keine Unfallhäufungsstellen oder besondere Auffälligkeiten. Beim angesprochenen Verkehrsunfall an der Von-Essen-Straße lag die Unfallursache nicht beim Kraftfahrzeugführer und hätte sich so auch an jeder Stelle im Umfeld ereignen können. Die Unfallursache lag in einem unachtsamen Betreten der Fahrbahn.

Die Einrichtung eines unter Punkt 13 geforderten Fußgängerüberweges (gem.§ 26 StVO) ist in Tempo-30-Zonen grundsätzlich entbehrlich und ausdrücklich nur unter den engen Vorausset-zungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) mög-lich.

 

Zu Punkt 1.:

Dieser Punkt wird in der nächsten Koordinierungsfahrt (KOFA) von Verantwortlichen des Bezirk-samts Hamburg-Nord (BA-N) und des PK31 (örtliche Straßenverkehrsbehörde) besprochen und abgestimmt. 

Die KOFA ist eine spezielle institutionsübergreifende Maßnahme des BA-N und der örtlichen Straßenverkehrsbehörden. Dadurch wird eine effektive Abarbeitung von festgestellten Problem-feldern oder Erfordernissen ermöglicht.

Diese KOFA ist bereits für den Monat Mai geplant. Die Umsetzungen der KOFA-Ergebnisse er-folgt dann im Rahmen der Möglichkeiten der beteiligten Institutionen.

 

Zu den Punkten 2. bis 5.:

Liegen im Verantwortungsbereich des zuständigen Straßenbaulastträgers.

 

Zu den Punkten 6. und 7.:

Blinklichter sind Hilfssignale an Knotenpunkten bei denen auf besondere Gefahren nicht anders hingewiesen werden kann. Ortsfestes gelbes Blinklicht ist nach der VwV-StVO zu § 38 Absatz 1 bis 3 II. sparsam einzusetzen. Unter anderem um Gewöhnungseffekte zu vermeiden. 

Die Voraussetzungen für die Anordnung und Installation von zusätzlichen ortsfesten gelben Blinklichtern liegen hier nicht vor.

 

Zu Punkt 8.:

Im Rahmen einer Straßeninstandsetzung würde der Knotenbereich Dehnhaide / Friedrichsberger Straße auch in seinen Funktionen und Ausmaßen überplant werden. Dies läge auch im Interesse der Straßenverkehrsbehörden. 

Auf Nachfrage wurde beim BAN und dem LSBG mitgeteilt, dass eine solche Maßnahme derzeit allerdings nicht geplant sei.

Für weitere Markierungen wie zusätzliche Haltlinien oder zusätzliche aufeinander folgende Lichtzeichen gibt es keine gesetzliche Grundlage, kann insofern nicht straßenverkehrsbehördlich angestoßen werden.

 

Zu den Punkten 9. bis 11.:

Siehe Punkt 1.

 

Zu Punkt 12.:

Siehe Punkte 2. bis 6.

 

Zu den Punkten 13. bis 15.:

Siehe Punkt 1.

 

Fazit:

Seitens der Straßenverkehrsbehörden sind Optimierungsmaßnahmen im Umfeld wünschens-wert. Dies betrifft vor allem den Zustand bzw. die Strukturierung und Ausgestaltung der Neben-flächen sowie seiner Einrichtungen. Eine neue Platzierung von einzelnen Markierungen und Ver-kehrszeichen (Schilder) würde die Wünsche in Einzelfällen unterstützen.

Das örtlich zuständige Polizeikommissariat 31 wird im Rahmen seiner Prioritätensetzung und der vorhandenen Personalressourcen ordnungswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern (wie Falschparken oder Geschwindigkeit) überwachen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann