21-1604

Sicher Fahren in der Einbahnstraße - Hindernisse durch widerrechtliches Parken vermeiden
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

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19.10.2020
Sachverhalt

 

Die Richterstraße verbindet - als reine Wohnstraße - den vielbefahrenen Hofweg mit der Kreuzung Schenkendorffstraße/Hebbelstraße. Durch beidseitig ermöglichtese Parken ist sie sehr eng, so dass ein vorschriftsmäßiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer, besonder der Autofahrenden, sehr wichtig ist. Das betrift ganz besonders den als rechtwinklige Kurve angelegten Kreuzungsbereich Richterstraße/Hebbelstraße. Um ein unproblematisches Durchfahren zu ermöglichen ist in diesem Bereich (gegenüber Richterstr. 17 / Hebbelstr. 2) auf der linken Seite in Fahrtrichtung auch ein absolutes Halteverbot eingerichtet.

 

Leider wird diese Halteverbot fast durchgehend ignoriert, so dass es für etwas breitere KFZ wie z.B. Krankentransporte, Handwerker- oder Lieferfahrzeuge kaum noch möglich ist, den Kreuzungspunkt zu durchfahren. Hier sind somit Maßnahmen zur Durchsetzung des Halteverbots unbedingt erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

 

1.)

Das Bezirksamt möge, auch in Abstimmung mit der Polizei und dem LSBG, prüfen, ob an der genannten Fläche eine Fahrbahnmarkierung, wie z.B. parallele Streifen, angebracht werden kann, die das Halteverbot verdeutlichen.

 

 

 

2.)

Ergänzend zu 1.) möge geprüft werden, ob an der genannten Stelle, dann zusätzulich zur Fahrbahnmarkierung im Anschluß ein Betonring mit seitlichem Reflektorschild aufgestellt werden kann.

 

r die CDU-Fraktion

Stefan Baumann

Gunther Herwig