22-0745.2

Schutz und Unterstützung für queere Geflüchtete in Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Queere Geflüchtete sind in ihren Herkunftsländern und auf der Flucht Verfolgung und Gewalt ausgesetzt. Nach ihrer Ankunft in Deutschland benötigen sie besonderen Schutz und eine sichere Unterbringung. Obwohl es in Hamburg bereits Konzepte zur Unterstützung dieser Gruppe gibt, besteht weiterhin ein dringender Bedarf an zusätzlichen sicheren Wohnmöglichkeiten.

Die Sozialbehörde hatte für diese Zwecke eine zentrale Unterkunft für diese Geflüchteten in der Sierichstraße 53 geplant. Aufgrund juristischen Widerstands durch Anwohnende sah sich die Sozialbehörde gezwungen, den vorgesehenen Bauantrag zurückzuziehen. Diesen Ausgang bedauern wir ausdrücklich und machen kenntlich, dass die Bezirksversammlung weiterhin eine Ansiedlung einer solch wichtigen Unterkunft im Bezirk Hamburg-Nord begrüßt.

Zugleich ist festzustellen, dass große Unterkünfte weiterhin für vulnerable Gruppen oft nicht geeignet sind, da sie nicht den notwendigen individuellen Schutz bieten können. Daher braucht es ein differenziertes Konzept für eine bedarfsgerechte und geschützte Unterbringung von LSBTI*-Geflüchteten. Um die Akzeptanz für eine solche Unterkunft zu erhöhen und künftige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte eine frühzeitige Bürger*innenbeteiligung im näheren Umkreis der Unterkunft erfolgen, um von Anfang an für eine bessere Akzeptanz der

Aus diesem Grund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung bedauert den Ausgang des Verfahrens um die Einrichtung einer Unterkunft für besonders vulnerable LSBTI*-Geflüchtete in der Sierichstraße und, dass dieses nicht weiterverfolgt werden konnte.
  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterstützt eine bedarfsgerechte und geschützte Unterbringung von LSBTI*-Geflüchteten in Hamburg und begrüßt dabei auch die Schaffung entsprechender Wohnmöglichkeiten in Hamburg-Nord.
  2. Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird gebeten, in Abstimmung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, welche sich für den Schutz und die Beratung von queeren Menschen einsetzen, zu prüfen, ob über die Sierichstraße hinaus weitere geeignete Standorte in Hamburg-Nord für geschützte Wohnprojekte für queere Geflüchtete in Betracht kommen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, der Sozialbehörde entsprechende Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Standort anzubieten.
  3. Um die Akzeptanz eines zukünftigen Standorts zu fördern und erneuten juristischen Herausforderungen vorzubeugen, soll ein Konzept für eine Bürger*innenbeteiligung entwickelt werden. So können frühzeitig Anwohnende einbezogen werden, um eine möglichst breite Unterstützung für das Vorhaben zu gewinnen.

r die SPD-Fraktion: Helen Hauser, Banu Dalmis, Martina Schenkewitz

r die CDU-Fraktion: Julia Wickert

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu IV:

Dem Senat ist es ein wichtiges Anliegen, Bürgerinnen und Bürger bei der Etablierung von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen frühzeitig zu informieren, zu beteiligen und insbesondere mit Anwohnenden im Dialog zu bleiben. Bereits während der starken Zugänge Asyl- und Schutzsuchender in den Jahren 2015/2016 wurden Gesprächsformate etabliert und Vereinbarungen mit Initiativen und Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort wie auch standortübergreifend getroffen.

Mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nach intensiven Verhandlungen sog. Bürgerverträge abgeschlossen, siehe Drs. 21/5231. Ziel dieser Verträge ist es, einen sozialadäquaten Betrieb und eine gute Integration von Standorten zu ermöglichen. Die für öffentlich-rechtliche Unterbringung zuständige Behörde steht in regelmäßigen Austausch mit den örtlichen Bürgerinitiativen über die Umsetzung der Bürgerverträge und die Situation vor Ort in den Stadtteilen.

Bei der Planung neuer Standorte erfolgt neben der Information der Bezirkspolitik gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit. Regelhaft werden in einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit das geplante Bauvorhaben und der Betrieb umfassend vorgestellt. Dazu gehören auch sozialräumliche Themen wie Schule, Kindertagesbetreuung und die Gesundheitsversorgung. Auch bei der Einrichtung einer Unterkunft für besonders schutzbedürftige Personen (LSBTIQ+) in der Sierichstraße hat es Informationen, u.a. ein Schreiben gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz gegeben, siehe Drs. 22/17592.

Zur aktuellen Unterbringung von schutzbedürftigen Personen (LSBTIQ+) sowie den weiteren Planungen siehe Drs. 23/1019.

Zudem möchte die Sozialbehörde an dieser Stelle die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bezirken bei der Planung und Etablierung neuer Standorte, wie auch im Weiteren die wichtige Rolle der Bezirke für eine gelungene Integration der Bewohnerinnen und Bewohner, hervorheben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Sierichstraße Hamburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.