Schutz und Unterstützung für queere Geflüchtete in Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Queere Geflüchtete sind in ihren Herkunftsländern und auf der Flucht Verfolgung und Gewalt ausgesetzt. Nach ihrer Ankunft in Deutschland benötigen sie besonderen Schutz und eine sichere Unterbringung. Obwohl es in Hamburg bereits Konzepte zur Unterstützung dieser Gruppe gibt, besteht weiterhin ein dringender Bedarf an zusätzlichen sicheren Wohnmöglichkeiten.
Die Sozialbehörde hatte für diese Zwecke eine zentrale Unterkunft für diese Geflüchteten in der Sierichstraße 53 geplant. Aufgrund juristischen Widerstands durch Anwohnende sah sich die Sozialbehörde gezwungen, den vorgesehenen Bauantrag zurückzuziehen. Diesen Ausgang bedauern wir ausdrücklich und machen kenntlich, dass die Bezirksversammlung weiterhin eine Ansiedlung einer solch wichtigen Unterkunft im Bezirk Hamburg-Nord begrüßt.
Zugleich ist festzustellen, dass große Unterkünfte weiterhin für vulnerable Gruppen oft nicht geeignet sind, da sie nicht den notwendigen individuellen Schutz bieten können. Daher braucht es ein differenziertes Konzept für eine bedarfsgerechte und geschützte Unterbringung von LSBTI*-Geflüchteten. Um die Akzeptanz für eine solche Unterkunft zu erhöhen und künftige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte eine frühzeitige Bürger*innenbeteiligung im näheren Umkreis der Unterkunft erfolgen, um von Anfang an für eine bessere Akzeptanz der
Aus diesem Grund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Für die SPD-Fraktion: Helen Hauser, Banu Dalmis, Martina Schenkewitz
Für die CDU-Fraktion: Julia Wickert
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu IV:
Dem Senat ist es ein wichtiges Anliegen, Bürgerinnen und Bürger bei der Etablierung von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen frühzeitig zu informieren, zu beteiligen und insbesondere mit Anwohnenden im Dialog zu bleiben. Bereits während der starken Zugänge Asyl- und Schutzsuchender in den Jahren 2015/2016 wurden Gesprächsformate etabliert und Vereinbarungen mit Initiativen und Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort wie auch standortübergreifend getroffen.
Mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nach intensiven Verhandlungen sog. Bürgerverträge abgeschlossen, siehe Drs. 21/5231. Ziel dieser Verträge ist es, einen sozialadäquaten Betrieb und eine gute Integration von Standorten zu ermöglichen. Die für öffentlich-rechtliche Unterbringung zuständige Behörde steht in regelmäßigen Austausch mit den örtlichen Bürgerinitiativen über die Umsetzung der Bürgerverträge und die Situation vor Ort in den Stadtteilen.
Bei der Planung neuer Standorte erfolgt neben der Information der Bezirkspolitik gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit. Regelhaft werden in einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit das geplante Bauvorhaben und der Betrieb umfassend vorgestellt. Dazu gehören auch sozialräumliche Themen wie Schule, Kindertagesbetreuung und die Gesundheitsversorgung. Auch bei der Einrichtung einer Unterkunft für besonders schutzbedürftige Personen (LSBTIQ+) in der Sierichstraße hat es Informationen, u.a. ein Schreiben gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz gegeben, siehe Drs. 22/17592.
Zur aktuellen Unterbringung von schutzbedürftigen Personen (LSBTIQ+) sowie den weiteren Planungen siehe Drs. 23/1019.
Zudem möchte die Sozialbehörde an dieser Stelle die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bezirken bei der Planung und Etablierung neuer Standorte, wie auch im Weiteren die wichtige Rolle der Bezirke für eine gelungene Integration der Bewohnerinnen und Bewohner, hervorheben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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