Schlagloch und Wegeschaden Tarpenring 23 Stellungnahme der Finanzbehörde
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 27.05.2024 mit o.g. Thematik auf der Grundlage einer Bürgereingabe befasst und einstimmig mündlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Weg in die Grünanlage Höhe Tarpenbekring 23 (vgl. Drs. 21-5415) mit Glensander o.ä. instandgesetzt und hergestellt wird.“
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Der nicht öffentliche Weg (Tarpenring hinter 23), der sich im Allgemeinen Grundvermögen des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen befindet, wurde durch den verwaltenden Dienstleister begutachtet. Für den angesprochenen Bereich wurde festgestellt, dass nur bei Regen eine Pfützenbildung entsteht und der Weg ansonsten begehbar ist.
Bei dem Weg handelt es sich um einen Privatweg der Freien und Hansestadt Hamburg, der nicht offiziell der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Da der gemeldete Mangel am Weg nicht ständig vorhanden ist, besteht kein Instandsetzungsbedarf.
Wenn der Weg der Öffentlichkeit offiziell zur Verfügung gestellt werden soll, ist eine Übertragung der Flächen (gegen Werterstattung) ins Verwaltungsvermögen Tiefbau des Bezirksamtes Hamburg-Nord und eine Widmung erforderlich.
Beschluss
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine