21-1095

Rückbau der Zuwegung zum Alsterwanderweg Kleine Anfrage Nr. 21-1095 von Martina Lütjens (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.03.2020 sprachen sich, gegen die Stimmen der CDU, die Grün-Roten Abgeordneten für die Schließung und den damit verbunden Rückbau des Zugangs zum Alstertal aus. Grüne Abgeordnete führten aus, dass eine Erprobung der Beschilderung „Betreten auf eigene Gefahr“ oder ähnlicher Beschilderung erfolgt sei. Hier habe es Unfälle, die zu juristischen Probleme geführt haben, gegeben. Der Durchgang an der Einmündung Schluchtweg/Wellingsbütteler Landstraße 167 wird täglich von Schulkindern als Schulweg genutzt. Anwohner sind empört, dass hier eine Bürgerbeteiligung nicht stattfinden soll. Wenn es wirklich um die Menschen vor Ort geht, wird nicht nachgefragt, sondern über ihre Köpfe hinweg entschieden und geplant.

Die Baumaßnahme des Weges ist anscheinend nicht mehr zu stoppen. Auch wenn die Pläne irgendwann im Regionalausschuss vorgestellt werden können, ist die Sanierung bereits in vollem Gang oder bereits abgeschlossen. Die angrenzenden Flurstücke sind durch eine hohe Mauer baulich vom Zugang getrennt. Es ist zu befürchten, dass durch bauliche Veränderungen die Mauer in Mitleidenschaft gezogen wird. Was vermutlich hohe Kosten für die Grundstückeigentümer zur Folge hätte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wurden die Grundstückseigentümer der angrenzenden Flurstücke, 241,140 und 92 über die geplante Baumaßnahme informiert?
  2. welche Kosten entstehen beim Rückbau des Weges und wer trägt diese?
  3. wie viele Fußgänger oder Radfahrer nutzen diesen Weg?
  4. wie viele Unfälle gab es seit 2010 auf dem Zugang und was war die Ursache?
    1. Radfahrer
    2. Fußgänger

Vorspann:

Bei der in der Anfrage erwähnten Maßnahme, dem Rückbau der asphaltierte Zuwegung zum Alsterwanderweg /ggü. Schluchtweg, handelt es sich um eine Teilmaßnahme der Gesamtmaßnahme Barrierefreier Ausbau / Sanierung der Zuwegungen zum Alsterwanderweg, bei der insgesamt 6 Zuwegungen zum Alsterwanderweg östlich der U-Bahn Station Klein Borstel bis zur Bezirksgrenze nach Wandsbek auf ihre Barrierefreiheit überprüft wurden.

Dabei ist die Zuwegung westlich Haus Nr. 155, insbesondere aber auch der asphaltierte Weg östlich Haus Nr. 167 ggü. Schluchtweg in den Fokus geraten. Während die Zuwegung westlich Haus Nr. 155 grundsätzlich barrierearm mit einer max. Steigung von 6% ausgebaut werden kann, ist dies bei dem asphaltierten Weg östlich Haus Nr. 167 (ggü. Schluchtweg) mit vertretbaren Aufwand und Kosten nicht möglich.

Aktuell zeigt sich dort der asphaltierte Gehweg aufgrund zahlreicher gravierender Schadstellen im Asphalt-Belag stark sanierungsbedürftig. Um die Schäden sachgerecht zu beseitigen, müsste eine Grundinstandsetzung inklusiver der Tragschichten vorgenommen werden. Bei so weitgehenden Maßnahmen verliert die jetzige Ausführung ihren Bestandsschutz und der Neubau muss alle geltenden Vorschriften berücksichtigen. Also auch die zur Barrierefreiheit. Ein barrierefreier Ausbau dieses Weges in der erforderlichen Breite wäre aufgrund der örtlich beengten Gegebenheiten, der Hanglage, des waldartigen Gehölzbestandes und der starken bereits genannten Steigungsverhältnisse nur mit weitreichenden Eingriffen in den Naturraum und den damit verbundenen hohen Kosten realisierbar.

Dazu kommt, dass der Weg von Fahrrad- und Rollstuhlfahrern aufgrund der starken Steigung (z.T. >10%) nicht gefahrlos befahren werden kann (schon gar nicht im Gegenverkehr). In der Vergangenheit ist es in diesem Bereich bereits zu einer Reihe von gefährlichen Situationen und Unfällen gekommen.

Eine besondere Bedeutung kommt daher der ca. 200 m weiter westlich (auf Höhe von Haus-Nr. 155) gelegenen Zuwegung zu, die durch das Bezirksamt barrierearm (max. Steigung von 6%, Zwischenpodeste, Bankplätze) ausgebaut werden soll, damit eine gefahrlose Zugänglichkeit für alle Besucher der Grünanlage an dieser Stelle gewährleistet wird.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass damit eine alternative Zugangsmöglichkeit zum Alsterwanderweg in zumutbarer Entfernung existiert, soll daher der Weg östlich Haus Nr. 167 aufgelöst und zurückgebaut werden, da der Aufwand für einen barrierefreien Ausbau in keinem Verhältnis zum erwartenden Nutzens steht. Aus dem Rückbau aber erwächst durch Entsiegelung und Renaturierung von Flächen ein positiver Beitrag für die Natur (s. auch Drucksache 21-0920).

Wünsche nach einer Bürgerbeteiligung oder Empörung der Bewohner vor Ort haben das Bezirksamt bisher nicht erreicht.

Dies vorangestellt, beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1.:

Wurden die Grundstückseigentümer der angrenzenden Flurstücke, 241,140 und 92 über die geplante Baumaßnahme informiert?

Mit dem primär betroffenen Eigentümer des Grundstücks Wellingsbütteler Landstraße 167 wurde bereits 2016 Kontakt aufgenommen, um ihm die Möglichkeit zu eröffnen, im Vorfeld der bezirklichen Maßnahme evtl. erforderliche Sanierungsarbeiten an seiner Mauer auszuführen.

Zu Frage 2.:

Welche Kosten entstehen beim Rückbau des Weges und wer trägt diese?

Da noch keine Beprobungsergebnisse der auszubauenden Materialien vorliegen, können die der FHH dabei entstehenden Kosten gegenwärtig noch nicht sicher benannt werden.

Zu Frage 3.:

Wie viele Fußgänger oder Radfahrer nutzen diesen Weg?

Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt.

Zu Frage 4.:

Wie viele Unfälle gab es seit 2010 auf dem Zugang und was war die Ursache?

a: Radfahrer

b: Fußgänger

Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt.


Michael Werner-Boelz 15.05.2020

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Klein Borstel Schluchtweg Wellingsbütteler Landstraße
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