22-1466

Rübenkamp 246-250 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom06.10.2025, Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Lokalisation Beta

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