Rübenkamp 246-250 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom06.10.2025, Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
StVO AO
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