Rolling Stones - Absichtserklärung (Head of Agreement)
Die Absichtserklärung („Head of Agreement“) vom 5.5.2017 in E-Mail-Form stellt keinen im Sinne des Hamburgischen Transparenzgesetzes zu veröffentlichenden Vertrag dar. Sie enthält auch keine vergleichbare Information im Sinne von § 3 Abs. 2 Hamburgisches Transparenzgesetz. Es besteht damit keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Absichtserklärung.
Im Hinblick auf das besondere politische Interesse an der Veröffentlichung der Absichtserklärung und nach Abstimmung mit dem Personalamt zur Frage des Personaldatenschutzes wird das Bezirksamt Hamburg-Nord diese gleichwohl im Transparenzportal veröffentlichen. Insoweit werden entsprechend den Vorgaben nach § 4 Hamburgisches Transparenzgesetz personenbezogene Daten unkenntlich gemacht. Die ohne rechtliche Verpflichtung erfolgende Veröffentlichung der Absichtserklärung stellt auch kein Präjudiz im Hinblick auf etwaige Veröffentlichungen weiterer Unterlagen, die lediglich der Vorbereitung abschließender Entscheidungen dienen, dar.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack