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Rekordhitze in Hamburg-Nord - wie gut werden Bevölkerung, Natur und Infrastruktur geschützt? Große Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE Fraktion

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Juni 2026 war nach Angaben des europäischen Klimawandeldienstes Copernicus der heißeste jemals gemessene Juni in Westeuropa. Auch Hamburg-Nord war von der außergewöhnlichen Hitzeperiode betroffen. An der Wetterstation Hamburg-Fuhlsbüttel wurden am 27. Juni 2026 39,1 Grad Celsius gemessen. In anderen Teilen des Stadtgebietes wurden sogar noch höhere Temperaturen registriert.

Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts starben bundesweit bis Ende Juni 2026 rund 5.120 Menschen infolge der Hitze. Allein für die besonders heißen Woche vom 22. bis 28. Juni 2026 wurden rund 4.310 hitzebedingte Todesfälle geschätzt. Mehr als 80 Prozent der Toten waren älter als 75 Jahre.

Hamburg-Nord trägt eine besondere Verantwortung hinsichtlich medizinischer Notlagen. Im Bezirk befinden sich mehrere große Krankenhäuser. Hinzu kommen wie überall zahlreiche Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Schulen, Kindertagesstätten und Senior*innenwohnanlagen. Mit dem Friedhof Ohlsdorf befindet sich außerdem eine zentrale Einrichtung des Hamburger Bestattungswesens im Bezirk.

Extreme Hitze ist kein unerwartetes Ereignis mehr. Politik und Behörden werden seit Jahren vor den gesundheitlichen Folgen zunehmender Hitzeperioden gewarnt. Zu klären ist daher, welche konkreten und messbaren Maßnahmen zum Hitzeschutz das Bezirksamt Hamburg-Nord seit früheren Hitzesommern tatsächlich umgesetzt hat, welche Erfolge erzielt wurden und ob diese in der jüngsten Hitzeperiode bereits Wirkung zeigten.

Hamburg hat im Januar 2025 einen Hitzeaktionsplan [1] veröffentlicht, der aber bisher nicht mit einer eigenständigen Finanzierung versehen wurde. Zur Rolle der Bezirksämter heißt es dort, dass diese insbesondere in ihren jeweiligen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten das Thema Hitze bearbeiten sollen. Daneben heißt es bezogen auf den Hitzeaktionsplan:

„Als Rahmenplan sieht er die Mitwirkung der Bezirksämter an den vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Prüfung der Forderung von weitergehenden, bezirkseigenen Maßnahmen zum hitzebezogenen Gesundheitsschutz vor. In Bezug auf die weitere Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen kommt den Bezirksämtern eine aktive und mitwirkende Rolle zu.

Analog zur allgemeinen Anpassung an den Klimawandel sind auch beim hitzebezogenen Gesundheitsschutz typische Herausforderungen zu beobachten, die in allen Bezirken in ähnlicher Weise bewältigt werden müssen. In Anbetracht der räumlich differierenden Hitzebelastung im urbanen Raum (…) sowie der variierenden Hitzebetroffenheit der einzelnen Bezirke (…) steht jeder Bezirk vor der Aufgabe, ein optimales, „bezirkseigenes” Set an Aktivitäten und Maßnahmen zu definieren, um die jeweiligen Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor den Gesundheitsrisiken durch Hitze zu schützen.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

Vorbemerkung:

Zuständig für die Umsetzung des 2025 abgeschlossenen Hitzeaktionsplan sind in Federführung der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) als Beteiligte alle Fach- und Senatsbehörden, alle Bezirksämter, städtische Organisationen/Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen/Bereiche/ Einrichtungen und weitere Akteure und Akteurinnen. Der gesundheitliche Hitzeschutz stellt eine Gemeinschafts- und Querschnittsaufgabe dar, welche eine fortlaufende Zusammenarbeit zahlreicher Akteurinnen und Akteure erfordert. Der Hitzeaktionsplan differenziert im Anhang zwischen „Akutmaßnahmen“ wie zum Beispiel im Bereich der gezielten Kommunikation, „Vorbereitenden Maßnahmen“ (z. B. Hitzeschutz für ältere Menschen 65+) und „Langfristigen Maßnahmen“.

Hitzeresiliente Bezirke sind als langfristige Maßnahme ein wesentlicher Bestandteil des Rahmenplanes und auf S. 106, Ziffer L-9 findet sich folgende Kurzbeschreibung dazu wieder:

  • Der Hamburger HAP dient auch für die Bezirksämter als Orientierungsmarke und Rahmen,
  • Unterstützung der Bezirksämter bei der Suche nach gegebenenfalls erforderlichen Finanzierungsbedarfen und geeigneten Förderprogrammen,
  • Förderung des gemeinsamen Austauschs über die bezirklichen Aktivitäten des hitzebezogenen Gesundheitsschutzes, um Doppelarbeiten oder Inkonsistenzen zu vermeiden und
  • Herstellung von Kontakten zu bezirksrelevanten, aber gesamtstädtisch operierenden Stakeholdern.
  • Über diesen Weg eines festen Ansprechpartners können die Bezirksämter relevante Themen platzieren und den eigenen Informationsaustausch innerhalb des gesamten Bezirksamtes und unter den sieben Bezirksämtern gewährleisten.

In Abstimmung der Sozialbehörde mit BUKEA und der für Bezirke zuständigen Behörde soll das weitere inhaltliche und organisatorische Vorgehen erfolgen. Die weitere Einbindung der Bezirksämter erfolgt durch Ansprache der Sozialbehörde. Neben der Identifikation räumlicher und sozialer Hotspots in den Bezirken ist auch die Identifikation von vulnerablen Gruppen vorgesehen. Gegebenenfalls können eigene Aktivitäten und bezirkseigene Hitzemaßnahmen entwickelt werden, die Möglichkeiten der Finanzierung werden geprüft. Daneben werden die Bezirksämter kontinuierlich in die Verstetigung des Hamburger HAP eingebunden.

Die Sozialbehörde informiert federführend für die FHH zum Thema Verhaltensanpassung und Vorkehrungen in einer Hitzephase unter: Hitzeschutz: Gemeinsam gegen Hitze – Hamburg schützt sich - hamburg.de

Die Bezirksämter unterstützen den Hitzeaktionsplan v. a. konkret:

  • mit einem analogen Hitzeschutzflyer für den Bezirk Hamburg-Nord oder durch wiederholte Hinweise auf Social Media,
  • durch die Mitwirkung bei der Erstellung stadtweit verwendbarer Grundlagen (z. B. die digitale Kühle-Orte-Karte der Sozialbehörde),
  • durch die Ansprache möglicher Unterstützer und Netzwerke
  • und durch die geeignete Berücksichtigung bei der allgemeinen sowie personenbezogenen Beratung und Tätigkeit im Tagesgeschäft (z. B. in der Mütterberatung, der Seniorenberatung, dem Pflegestützpunkt oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit).

Viele Maßnahmen auf Landesebene sprechen auch direkt Menschen in den Bezirken an (z. B. Hitzewarnungen über das Fahrgastfernsehen, zentrale und mobile Angebote für obdachlose Menschen, der Versand von Thermoaufklebern im Kontext des Hamburger Hausbesuchs für Seniorinnen und Senioren oder der telefonische Hitzeinformationsservice unter der Rufnummer 040 115).

Hitzewarnungen werden über den Deutschen Wetterdienst und die Landesebene an besonders betroffene Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten und Schulen weitergegeben, sodass deren interne Planungen eigenverantwortlich umgesetzt werden.

Die Einrichtungen sind angehalten, organisatorische und bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz umzusetzen. Hierzu zählen insbesondere einrichtungsbezogene Hitzeschutzkonzepte, Verschattungsmaßnahmen, natürliche Lüftungsmöglichkeiten und weitere geeignete Maßnahmen. Ergänzend enthält das Hamburgische Klimaschutzgesetz für Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege Ausnahmen von der Vorrangprüfung baulicher Maßnahmen.

Das Bezirksamt hat darüber hinaus ein umfassendes Klimaanpassungskonzept (KLAK) erstellt, in dem der Hitzeschutz eine wesentliche Rolle spielt. Das KLAK befindet sich zurzeit in Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM). Der Beschluss und anschließende Umsetzung des Konzepts sind für Herbst 2026 geplant.

Zur Einordnung: Das KLAK ist keine Ableitung oder Adaption des Hamburger Hitzeaktionsplans (HAP), zeigt aber Synergien und Wechselwirkungen mit den bezirklichen Maßnahmen auf. In den Maßnahmenblättern ist dargestellt, wie einzelne KLAK-Maßnahmen die Ziele des HAP unterstützen. Beispiele sind klimaangepasste Sportplätze, Informationsangebote zu den Auswirkungen des Klimawandels und Handlungsempfehlungen für vulnerable Gruppen, die Stärkung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen sowie die Berücksichtigung der Hitzebelastung bei der Schulwegmobilität.

Grundsätzlich handelt es sich bei dem KLAK um ein Strategiepapier, welches die Klimaanpassungsnotwendigkeiten im Bezirk, eines der sieben Handlungsfelder fokussiert auch den Gesundheitsschutz aufzeigt. Allerdings können aktuelle Lagebilder in einem Strategiepapier nicht erstellt werden. Für aktuelle Lagebilder wären Echtzeitdaten durch z. B. digitale Temperaturmessstationen an verschiedenen Standorten im Bezirk notwendig. Im Rahmen des Konzepts wurde jedoch eine sogenannte Hotspotkarte für Hitze auf Grundlage bereits existierender Fachkarten und Daten erstellt, in der relevante Daten verschnitten und besonders betroffene Bereiche dargestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Art „Hinweiskarte“, die nicht auf akuten Lagebildern basiert, sondern auf bestehenden Daten und Modellen wie der Stadtklimaanalyse von 2023.

Zusammenfassend ist das KLAK ein eigenständiges strategisches Konzept, welches Synergien mit dem Hitzeaktionsplan bildet.

I. Umsetzung des Hamburger Hitzeaktionsplans in Hamburg-Nord

  1. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten leitet das Bezirksamt Hamburg-Nord und insbesondere das bezirkliche Gesundheitsamt aus dem im Januar 2025 beschlossenen Hitzeaktionsplan Hamburg für sich ab?

Bitte ggf. nach kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen differenzieren.

Siehe Vorbemerkung, die Initiative und Federführung liegt bei der Sozialbehörde.

Neben dem Erarbeiten des KLAK fokussiert sich das Bezirksamt im ersten Schritt auf die gezielte Kommunikation: Es werden Hitzeschutzflyer regelmäßig auf allen öffentlichen Veranstaltungen ausgegeben, an denen das Kommunale Gesundheitsmanagement (KGFM) beteiligt ist, so z. B. an Stadtteil-Events wie dem Sommerfest Essener Straße oder Rübenkamp sowie den Senioren-Aktiv-Tagen, um gezielt vulnerable Menschen anzusprechen und Hinweise zu geben. Außerdem ist das KGFM in diverse Netzwerke (u. a. in die Arbeitskreise Langenhorn, Dulsberg und Ohlsdorf/Fuhlsbüttel sowie das Netzwerk Fuhlsbüttel-Nord) eingebunden und berät durch Flyer. Auch Einrichtungen wie die bezirklichen Seniorentreffs werden mit den Informationsmaterialien versorgt.

  1. Verfügt das Bezirksamt über einen eigenen bezirklichen - formellen oder informellen - Umsetzungs-, Maßnahmen- oder Einsatzplan zur Durchführung des Hitzeaktionsplans Hamburg?
    1. Falls ja: Bitte verlinken oder beifügen. Wann wurde dieser beschlossen, welche Dienststellen und externen Einrichtungen sind darin einbezogen und welche konkreten Maßnahmen werden bei den jeweiligen Hitzewarnstufen ausgelöst?
    2. Falls nein: Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass gesamtstädtische Vorgaben im Bezirk verbindlich, koordiniert und rechtzeitig umgesetzt werden?

Siehe Vorbemerkung, die Umsetzung des HAP soll schrittweise in Abstimmung mit der Sozialbehörde, der BUKEA und anderen Fachbehörden vor allem aber mit allen 7 Bezirksämtern erfolgen. Die Koordinierung liegt bei der federführenden Fachbehörde.

  1. Welche Maßnahmen des Hamburger Hitzeaktionsplans waren oder wurden im Bezirk Hamburg-Nord während der Hitzeperiode im Juni 2026 konkret aktiviert? Bitte jeweils Zeitpunkt, verantwortliche Dienststelle, angesprochene Zielgruppen und Art der Maßnahme angeben.

Das Gesundheitsamt hat u. a. im Zuge der Hitzewelle auf dem Senioren-Aktivtag im Stadtteilzentrum Barmbek°Basch zum Thema Hitze Informationsmaterial ausgegeben und beraten. Bei allen öffentlichen Veranstaltungen gibt es außerdem eine kostenlose Wasserausgabe durch das KGFM. Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 1.

Außerdem hat das KGFM z.B. ein ursprünglich im öffentlichen Raum vorgesehenes Bewegungsangebot aufgrund der angesagten Temperaturen in eine Sporthalle verlegt.

  1. Welche öffentlichen Gebäude im Bezirk können als kühle Räume genutzt werden?

Über die digitale Kühle Orte Übersicht der Sozialbehörde sind kühle, öffentlich zugängliche Orte zu finden https://geoportal-hamburg.de/kuehle-orte/.

  1. Wurden solche Einrichtungen - sofern vorhanden - aktiv beworben?

Siehe Antwort zu Frage 4 und unter Hitzeschutz: Gemeinsam gegen Hitze – Hamburg schützt sich - hamburg.de

  1. Welche Einrichtungen im Bezirk wurden durch das Bezirksamt oder das Gesundheitsamt aktiv zur bevorstehenden Hitzelage kontaktiert, insbesondere Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Senior*innentreffs, Schulen, Kitas, Wohnungsunternehmen und Einrichtungen der Obdachlosenhilfe?

Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime sind grundsätzlich in eigener Verantwortung für den Hitzeschutz zuständig und als wesentliche Akteure in Federführung der Sozialbehörden in die Umsetzung des HAP einzubinden.

Leitungen von Pflegeeinrichtungen haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten dafür zu sorgen, dass Bewohnerinnen und Bewohner vor Gesundheitsrisiken geschützt werden. Das umfasst auch Maßnahmen zur Prävention von Hitzeschäden, dokumentierte Temperaturkontrollen und eine entsprechende Versorgung. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Anforderungen zur Gesundheitsvorsorge und Qualitätssicherung. Für die Einrichtungen gibt es u. a. eine bundeseinheitliche Empfehlung des Qualitätsausschusses Pflege zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten vom 28.03.2024. Insgesamt ist festzuhalten, dass das deutsche Gesundheitswesen ist durch Heterogenität und eine starke Autonomie seiner Akteurinnen und Akteuren gekennzeichnet ist. Direkte Interventionen staatlicher Stellen unabhängig von der Ebene (kommunal, Landes- oder Bundesebene) sind nur begrenzt vorgesehen. Es kommt daher darauf an, mit den Akteurinnen und Akteuren zusammen und ihre eigenen Interessen wie Aktivitäten aufgreifend eine Verbesserung der Versorgung bzw. auch der Risikokommunikation für die von ihnen vertretenen bzw. von ihnen versorgten Bevölkerungsgruppen zu entwickeln.

Die Wohnpflegeaufsicht berät bei Bedarf (z. B. bei Anfragen von Betreibern oder Einrichtungsleitungen) oder prüft anlassbezogen (z. B. nach Beschwerden oder anderen Hinweisen) die Aspekte des Hitzeschutzes. Dies war in dem genannten Zeitraum jedoch nicht der Fall. Auch aus Krankenhäusern und anderen Einrichtungen gingen beim Gesundheitsamt im genannten Zeitraum keine Beschwerden ein.

  1. Wie und zu welchen Zeitpunkten erfolgten diese Informationen?

Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 6.

  1. Gingen Rückmeldungen über Belastungen, Versorgungsprobleme oder fehlende Schutzmöglichkeiten beim Bezirksamt ein?

Bitte ggf. zusammenfassend benennen.

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine entsprechenden Rückmeldungen vor.

  1. Wurde während der Hitzeperiode ein bezirkliches Lagebild erstellt oder eine koordinierende Arbeitsstruktur aktiviert?
    1. Falls ja: Wer nahm daran teil, in welchem Rhythmus wurde die Lage bewertet und welche konkreten Entscheidungen wurden getroffen?
    2. Falls nein: Weshalb wurde bei einer außergewöhnlichen und frühzeitig vorhergesagten Hitzelage kein bezirkliches Lagebild erstellt?

Eine Lage im Sinne des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes war trotz Hitzetagen zwischen 30 – 35 Grad Celsius im Bezirk Hamburg-Nord nicht gegeben.

  1. Welche im Hamburger Hitzeaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen in bezirklicher Zuständigkeit gemäß Punkt 1 konnten in Hamburg-Nord nicht, verspätet oder nur teilweise umgesetzt werden? Aus welchen Gründen?

Der Hitzeaktionsplan der Sozialbehörde definiert unterschiedliche Maßnahmenkategorien, deren Umsetzung zeitlich von akut bis langfristig vorgesehen ist. Die Maßnahmen sehen eine Mitwirkung der Bezirke vor, die Koordinierung liegt bei der zuständigen Fachbehörde. Die Akutmaßnahmen beinhalten vor allem eine zielgruppenadäquate Kommunikation, hier ist das Bezirksamt Hamburg-Nord über das KGFM gut vernetzt und engagiert, um zu informieren. Wie bereits ausgeführt greift der Bezirk mit dem Beschluss des Klimaanpassungskonzepts Maßnahmen und Empfehlungen des HAP auf und schlägt Umsetzungen vor.

  1. Gab es auch Sicht des Bezirksamts durch den Hamburger Hitzeaktionsplan bereits konkrete Verbesserungen verglichen mit früheren Hitzewellen? Bitte ggf. benennen, welche.

Eine Verbesserung sind die verbindlichen Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes und deren schnelle Verbreitung sowie das entwickelte Informationsmaterial und das organisierte Informationsmanagement, z. B. über das Hitzetelefon.

Die Menschen sind für das Thema stärker sensibilisiert, wie auch entsprechende Rückmeldungen zeigen. Organisationen und Nachbarschaften greifen das Thema aktiv auf, und auf Veranstaltungen werden Informationen von Bürger aktiv nachgefragt. Multiplikatoren verbreiten wichtige Aspekte in ihren Netzwerken. Bei Veranstaltungsplanungen wird die Hitzeentwicklung berücksichtigt.

  1. Anhand welcher messbaren Kriterien beurteilt das Bezirksamt, ob die Umsetzung des Hitzeaktionsplans im Bezirk erfolgreich verlief?

Die Umsetzung des HAP ist ein Hamburg weiter Prozess, so dass Kriterien erst gemeinsam mit den anderen Bezirken vor allem den Fachbehörden erarbeitet werden müssen.

  1. Wurde Defizite im Hitzeschutz erst während der Hitzeperiode im Juni 2026 sichtbar?

Im Rahmen der Hitzewelle im Juni 2026 wurden keine Defizite im Hitzeschutz festgestellt.

  1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass Hamburg-Nord im Juni 2026 sowie in Zukunft bereits besser auf extreme Hitze vorbereitet ist als in früheren Jahren?

Ja. Siehe Antwort zu Frage 9 und Vorbemerkung.

  1. Falls ja: Welche konkreten Maßnahmen und messbaren Erfolge belegen diese Einschätzung?

Siehe Antwort zu Frage 9. Im Übrigen siehe Vorbemerkung zur weiteren Konzeptentwicklung.

  1. Falls nein: Welche erheblichen Defizite bestehen weiterhin, worin liegen die Ursachen hierfür und bis wann sollen diese Defizite beseitigt werden?

II. Krankenhäuser und gesundheitliche Folgen

Antwort zu den Fragen 17 bis 23:

Dem Bezirksamt liegen zu den in diesem Abschnitt aufgeworfenen Fragestellungen keine Erkenntnisse vor, die Fragestellungen richten sich an die für Gesundheit zuständige Fachbehörde.

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse über die Belastung folgender Einrichtungen während der Hitzewelle vor:

- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)

- Asklepios Klinik Barmbek

- Asklepios Klinik Nord, Standort Heidberg

- Asklepios Klinik Nord, Standort Ochsenzoll

- Israelitisches Krankenhaus

- Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf

- Katholisches Marienkrankenhaus

  1. Wurde ein Anstieg von Behandlungen aufgrund von Hitzschlag, Dehydrierung, Kreislaufproblemen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenversagen oder hitzebedingten neurologischen Beschwerden festgestellt?
  2. Gab es Hinweise auf außergewöhnliche Belastungen der Rettungsdienste, Notaufnahmen, verlängerte Wartezeiten oder Kapazitätsengpässe?
  3. Welche Erkenntnisse liegen über die Hitzebelastung in nicht oder nur teilweise klimatisierten Patient*innenzimmern, Wartebereichen und Personalräumen vor?
  4. Wurden dem Bezirksamt Beschwerden von Patient*innen oder Beschäftigten über unzumutbare Temperaturen bekannt?
  5. Welche Krankenhäuser verfügen nach Kenntnis des Bezirksamtes über verbindliche Hitzeaktionspläne?
  6. Gab es anlässlich der Hitzeperiode einen Informationsaustausch zwischen Bezirksamt/Gesundheitsamt, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten? Falls nein: Weshalb nicht?

III. Übersterblichkeit

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse zur Zahl der Sterbefälle im Bezirk während der Hitzewelle vor?

Sind bereits alle Sterbefälle aus Juni 2026 im

  1. Sind bereits alle Sterbefälle aus Juni 2026 im System erfasst oder gibt es einen Rückstand? (bitte ggf. beziffern)
  1. Wie viele Sterbefälle wurden im Juni 2026 insgesamt in Hamburg-Nord registriert?
  1. Wie viele Sterbefälle entfielen auf die Kalenderwoche 26 (22. bis 28. Juni 2026)?
  1. Wie verhalten sich diese Zahlen zu den entsprechenden Vergleichszeiträumen der Jahre 2021 bis 2025 und zu deren Durchschnitt? Bitte nötigenfalls den zur Beantwortung geeignetsten Vergleichszeitraum selbst festlegen und benennen.
  1. Wurde eine mögliche Übersterblichkeit im Bezirk gezielt untersucht? Falls nein: Weshalb nicht?

Antwort zu den Fragen 24 bis 29:

Mit dem durch die Standesämter genutzten Fachverfahren kann lediglich die Anzahl der in bestimmten Zeiträumen beurkundeten Sterbefälle ermittelt werden. Die Beurkundungszeitpunkte sind jedoch von den Sterbedaten losgelöst, da die Beurkundung erst erfolgen kann, wenn alle hierfür erforderlichen Unterlagen vorliegen. Eine verlässliche Verknüpfung der Beurkundungen mit den „heißen Tagen“ ist daher nicht möglich. Entsprechende Zeitreihen für die Vergangenheit liegen den Standesämtern nicht vor.

Den Standesämtern liegen zudem keine Angaben zu den Todesursachen vor. Diese werden im Rahmen der Todesursachenstatistik beim Gesundheitsamt Wandsbek erfasst. Auch dort kann aufgrund des zeitlichen Verzugs bei der Übermittlung der entsprechenden Meldungen kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit der aktuellen Wetterlage hergestellt werden. Etwaige statistische Auffälligkeiten wären daher voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar.

Für den Bezirk Hamburg-Nord wurden im Monat Juni folgende Sterbefälle beurkundet:

Beurkundete Sterbefälle In Hamburg-Nord im Monat Juni

2021

2022

2023

2024

2025

2026

592

531

586

544

571

531

Die Anzahl der Beurkundungen variiert auch aufgrund der zur Verfügung stehenden Personalressourcen. Bei den im Juni vorgenommenen Beurkundungen handelt es sich nicht zwingend um Sterbefälle, bei denen der Tod tatsächlich im Juni eingetreten ist. Sterbefälle aus dem Juni können auch in den jeweils folgenden Monaten beurkundet worden sein, abhängig davon, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorlagen.

Eine belastbare Aussage über eine hitzebedingte Übersterblichkeit im Bezirk Hamburg-Nord lässt sich auf dieser Grundlage nicht treffen.

IV. Pflegeeinrichtungen und einzelne sowie vulnerabler Gruppen

  1. Wie viele Pflegeeinrichtungen im Bezirk verfügen über klimatisierte Bewohner*innenzimmer oder Gemeinschaftsbereiche?

Siehe Antwort zu Frage 6.

  1. Welche Erkenntnisse liegen über hitzebedingte Vorfälle in Pflegeeinrichtungen vor?

Für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen liegen der Wohn-Pflege-Aufsicht Hamburg-Nord (WPA) keine entsprechenden Zahlen vor. Die Betreiber sind gemäß dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) nicht verpflichtet, diesbezügliche Angaben an die WPA zu melden. Im Weiteren gingen bei der WPA keine Beschwerden von Nutzer:innen, Zu- und Angehörigen oder Mitarbeiter:innen ein. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 6.

  1. Welche Senior*innentreffs, Begegnungsstätten oder sozialen Einrichtungen wurden in die Hitzevorsorge einbezogen?

Bei Veranstaltungen und über Netzwerke wird Informationsmaterial des Gesundheitsamtes ausgegeben. Als Folge der Hitzewelle im Juni wurden erste Ansprachen in Einrichtungen zum Thema Hitzeschutz vorgenommen. Insbesondere die Seniorentreffs sind für das Thema sensibilisiert und werden aktuell mit Informationsmaterial versorgt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Wurden im Rahmen bezirklicher Zuständigkeiten Maßnahmen ergriffen, um Sporttreibende auf bezirklichen Anlagen zu schützen oder zu informieren? Welche waren dies?

Grundsätzlich tragen die Vereine, Verbände und ggf. Veranstalter selbst die Verantwortung für die Durchführung des Sports. Trainings finden in der Regel in den Abendstunden statt, die angesetzten Spiele allerdings an den Wochenenden tagsüber. Hier ist die erprobte Praxis, dass Spiele bei sogenannter Rekordhitze abgesagt werden, da Außensportflächen in der Regel nicht überdacht sind und nur wenige schattenspendende Flächen aufweisen. Unter Umständen gibt es zusätzliche Trinkpausen; Wassereimer am Spielfeldrand dienen zur Abkühlung. Die Vereine sorgen in der Regel für Lichtschutzemulsionen. Im Rahmen des bezirklichen Betriebs und der Pflege von Sportanlagen wird vorrangig der Zugang zu Trinkwasser gewährleistet.

  1. Das Bezirksamt wollte aufgrund der Diskussion zum Hitzeaktionsplan im Sozialausschuss SIIGK (Ende 2025, [2]) das Thema der Ansprache überwiegend nicht-deutschsprachiger Gemeinschaften im Bezirk nochmals prüfen. Was war das Ergebnis dieser Prüfung? Wie wird sichergestellt, dass auch diese Menschen gut informiert werden?

Inzwischen gibt es mehrsprachige Flyer mit allgemeinen Informationen, die auch über das Bezirksamt Hamburg-Nord verteilt werden. Die Informationen auf der Website „Gemeinsam gegen Hitze – Hamburg schützt sich“, auf die regelmäßig hingewiesen wird, können bei digitaler Nutzung in viele gängige Fremdsprachen übersetzt werden. Darüber hinaus werden Netzwerke, Quartierseinrichtungen und sonstige Multiplikatoren dafür sensibilisiert, diese Informationen auch an Menschen weiterzugeben, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder sich aus anderen Gründen nicht aus eigener Kraft informieren können.

V. Natur, Gewässer und Stadtgrün

  1. Sind bereits Auswirkungen der Hitzewelle auf Alster, Alsterkanäle und andere Gewässer im Bezirk bekannt (z.B. stark erhöhte Wassertemperaturen, Sauerstoffmangel oder Fischsterben)?

Im Bezirk gab es in diesem Jahr bisher kein Fischsterben. Messdaten liegen im Bezirk üblicherweise nur aus dem öffentlich zugänglichen Gewässergütemessnetz für die Tarpenbek vor. Demnach haben sich die Wassertemperaturen an den Hitzetagen auch in der Tarpenbek erhöht. Die Sauerstoffgehalte lagen zeitweilig unter 4 mg/l. Für weitere Daten und eine Einordnung der Messwerte wird auf die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) verwiesen.

  1. Welche Erkenntnisse liegen zu Auswirkungen auf Wasservögel und andere Tierarten vor?

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die derzeit verendeten Tiere sind auf die Vogelgrippe zurückzuführen. Für eine Todesursache durch Botulismus müsste die Hitzeeinwirkung auf die Gewässer noch länger und intensiver sein, im Übrigen wird auf die zuständige Fachbehörde verwiesen.

  1. Wie viele Bäume (Straßenbäume und Bäume in Grünanlagen) gingen seit 2022 mutmaßlich infolge von Trockenstress oder Hitzeschäden verloren? Hat sich die Zahl der so verloren gegangenen Bäume gegenüber früheren Jahrzehnten erhöht?

Eine eindeutige Zuordnung von Baumverlusten zu Trockenstress oder Hitzeschäden ist nicht möglich, da diese Faktoren die Bäume in der Regel langfristig schwächen und indirekt zu Ausfällen führen. Daher liegen hierzu keine belastbaren Angaben vor.

VI. Denkmalschutz und Kühlung

  1. Wie viele Anträge auf Wärmepumpen oder andere Kühltechnologien in denkmalgeschützten Gebäuden wurden seit 2022 gestellt?

Hierüber werden keine statistischen Daten erhoben. Eine händische Auswertung aller seit 2022 eingegangenen Anträge ist in Anbetracht des Antragsaufkommens im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und die für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht möglich.

  1. Wie viele Anträge wurden genehmigt, teilweise genehmigt oder abgelehnt?

Hierüber werden keine statistischen Daten erhoben. Eine händische Auswertung aller seit 2022 eingegangenen Anträge ist in Anbetracht des Antragsaufkommens im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und die für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht möglich.

  1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Eigentümer*innen denkmalgeschützter Gebäude den Einbau moderner, auch zur Kühlung geeigneter Systeme zu erleichtern – inklusive Solarpaneele, die Strom für den Betrieb kühlender Geräte durch Solarenergie gewinnen?

In der Frank’schen Siedlung wurden die Eigentümer:innen durch das Bezirksamt Hamburg-Nord und das Denkmalamt zu den Themen der energetischen Sanierung und der quartiersbezogenen Wärmeversorgung informiert und vernetzt. Dabei wurde auch das Thema Photovoltaik thematisiert und die Förderung einer weitergehenden Untersuchung hierzu in Aussicht gestellt.

Das Denkmalamt handelt nach den in der entsprechenden Praxishilfe dargestellten Grundsätzen: d-denkmalschutz-service-praxishilfen-erneuerbare-energien-data.pdf

Wir bitten um eine detaillierte Stellungnahme zu diesen Fragen und danken Ihnen für die Bearbeitung.

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung